Jan Böhmermann darf Teile seines Gedichts „Schmähkritik“ nicht wiederholen. Foto: dpa

Teile des Gedichtes des TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleiben verboten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Karlsruhe - Das Verbot von größeren Teilen des Gedichtes „Schmähkritik“ des TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt bestehen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg rechtskräftig.

Dort hatten die Richter im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass bestimmte, herabsetzende Passagen über Erdogan nicht wiederholt werden dürften und rechtswidrig seien.