Hieße das Lerchenplätzle künftig anders, hätte das größere Konsequenzen für das Arbeitsgericht. Foto: Georg Friedel

Der Bezirksbeirat im Stuttgarter Westen will den Platz vor dem Arbeitsgericht nach dem schwarzen Philosophen Anton Wilhelm Amo benennen. Doch dafür müsste das Gericht die Adresse ändern. Die Stadtverwaltung fürchtet Probleme.

Geht es nach dem Willen des Bezirksbeirates West so soll der Platz vor dem Arbeitsgericht in naher Zukunft nach dem schwarzen Aufklärer, Rechtswissenschaftler und Philosophen Anton Wilhelm Amo (1703 – 1759) benannt werden. Ein entsprechender Antrag von den Grünen und der SPD im Bezirksbeirat wurde bereits Ende 2020 ohne Gegenstimme angenommen. Lediglich zwei Mitglieder enthielten sich der Stimme. In der Begründung des Antrages hieß es: „Es gibt in Stuttgart sehr viele Plätze und Straßen, die nach Geistes- oder militärischen Größen benannt wurden, die männlich oder weiß waren. Sowohl Frauen als auch BIPoC-Personen (Black, Indigenous, People of Color) sind hier extrem unterrepräsentiert.“

Amo-Platz oder Amo-Kreisel?

Tatsächlich ist bei solchen posthumen Ehrungen auf Afrodeutsche, also schwarze Menschen deutscher Nationalität, bisher weitgehend verzichtet worden. Inzwischen herrscht ein anderer Geist und viele Kommunen diskutieren, wo sie auch schwarze Persönlichkeiten aufs passende Straßenschild heben können.

In Stuttgart hatte bereits vor etwa zwei Jahren eine Bürgerin vorgeschlagen, einen Kreisverkehr im Stuttgarter Westen nach Amo zu benennen (wir berichteten). Der Bezirksbeirat griff diese Idee auf, fand aber, dass anstatt des vorgeschlagenen Kreisels das sogenannte Lerchenplätzle vor dem Arbeitsgericht angemessen wäre. „Dieser Platz im Quartier von Hölderlinplatz, Ludwig-Pfau-Straße, Schwab- und Hegelstraße bietet einen guten Ort, um an diesen Philosophen zu erinnern“, argumentierten die Antragsteller. Gleichzeitig forderten sie, das Gutenbergplätzle an der Kreuzung Gutenberg-/Vogelsang-/ Hasenbergstraße nach der afrodeutschen Dichterin und Pädagogin May Ayim (1960 – 1996) zu benennen. Hintergrund des Antrags sei es, mit den Vorschlägen „nicht nur eine Würdigung der beiden Persönlichkeiten“ zu erreichen, „sondern auch ein Zeichen von Solidarität und Anti-Rassismus“ zu setzen. Zudem könne auf beiden Plätzen eine Gedenktafel aufgestellt werden, eine Änderung der postalischen Adressen sei nicht erforderlich.

Riesen Aufwand für das Arbeitsgericht

Letzterem widerspricht allerdings die Stadtverwaltung in ihrer aktuellen Stellungnahme – zumindest im Falle des vorgeschlagenen Amo-Platzes an der Ecke Johannes-/Lerchenstraße: „Bei einer Namensgebung wären drei Hauseingänge von einer Adressänderung betroffen, unter anderem das Gebäude Johannesstraße 86 B, in dem das Arbeitsgericht untergebracht ist.“ Deshalb raten die Behörden davon ab, Amo an dieser Stelle namentlich aufs Schild zu heben. Stattdessen schlägt das Stadtmessungsamt eine Ersatzlösung vor und zieht den „Kreisverkehr Silberburg-/Gutenbergstraße“ oder den „Platz an der Kreuzung Silberburg-/Herzogstraße“ vor. Keinerlei Hausnummern oder Adressen müssten dort umbenannt werden. Gut sehe es dagegen für den Vorschlag May-Ayim-Platz aus, denn das Gutenbergplätzle eigne sich für die neue Benennung. Müsste das Arbeitsgericht Stuttgart seine Adresse ändern, wäre das zumindest aus Sicht der juristischen Behörde wohl ein größerer Akt: „Der Aufwand, der damit verbunden ist, ist erheblich und darf nicht unterschätzt werden“, antwortet Arbeitsgerichtssprecherin Karin Jentsch auf unsere schriftliche Anfrage. Denn mit der bloßen Adressänderung des Briefkopfes sei es noch lange nicht getan: „Vielmehr wäre die Adresse in einer Vielzahl von Dateien, Formularen, Vorlagen und ähnlichem zu ändern.“

Die Idee ist gut – da sind sich alle einig

Gleichzeitig seien neben diesen „intern umzusetzenden Änderungen“, so Jentsch, auch weitere externe notwendig. Denn das Arbeitsgericht sei in ständigem Austausch und Kontakt mit vielen Stellen und Ämtern und sei mit zahlreichen Einrichtungen und Institutionen verwoben: „Ich möchte nur beispielhaft anführen: Im Gerichtsverzeichnis, bei der Polizei im Rahmen von Gefahrenmeldeanlagen, bei zahlreichen öffentlichen und privaten Dienstleistern, im Fachzentrum für Informations- und Kommunikationstechnik sowie bei anderen Gerichten wären entsprechende Änderungen erforderlich“, zählt die Mediensprecherin und Richterin am Arbeitsgericht auf. Wobei Jentsch bei all diesen Überlegungen auf eine grundsätzliche Feststellung größten Wert legt: „Die Idee, auf Anton Wilhelm Amo als Philosoph im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen, begrüßen wir als Arbeitsgericht sehr. Seine Biografie und Wirkungsgeschichte sind überaus beeindruckend.“ Wo soll Anton Wilhelm Amo nun die angemessene Wertschätzung bekommen? Die Bezirksbeiräte waren sich weitestgehend einig, dass sie mit der bisherigen Stellungnahme der Stadtverwaltung nicht zufrieden sind. Hinzu kommt: Die Alternativvorschläge halten viele im Gremium für nicht akzeptabel. Sie fordern nun, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter der Stadtverwaltung ins Gremium kommt und dort berichtet.

Anton Wilhelm Amo

Person
Anton Wilhelm Amo (1703 – 1759) gilt als erster afrodeutscher Akademiker. Als Kind wird Amo im heutigen Ghana in die Sklaverei verkauft und nach Amsterdam verschleppt. Von dort gelangt er als „Geschenk“ an den Hof des Herzogs zu Braunschweig nach Wolfenbüttel und wird auf den Namen Anton Wilhelm Amo getauft. Er studiert in Halle Jura und Philosophie. Amo promoviert und erhält den Doktortitel. Seine Hallenser Disputation widmen sich der Rechtsstellung schwarzer Menschen in Europa (De iure Maurorum in Europa), die Wittenberger Dissertation dem Leib-Seele-Thema (De humanae mentis apatheia). Amo hält in der Zeit der Frühaufklärung Vorlesungen in Halle. Ab 1739 unterrichtet er als Dozent der Philosophie in Jena. 1747 kehrt er nach Afrika zurück.