Es wird vorerst bei einem Windrad in Ingersheim bleiben. Foto: Werner Kuhnle)

Die Gemeinde im Kreis Ludwigsburg hätte sich einen weiteren Standort im Regionalplan gewünscht, doch keine Fläche erfüllt die Vorgaben. Die Bürgermeisterin hofft nun auf einen Plan B – und übt Kritik.

Der Verband Region Stuttgart (VRS) hat im April im Kern festgezurrt, welche Flächen im Großraum um die Landeshauptstadt für Windräder reserviert werden sollen. Nur im Fall von Ingersheim sah man Bedarf zum Nachjustieren. In der Gemeinde besteht der dringende Wunsch, das einzig bestehende Windrad im Landkreis Ludwigsburg um eine zweite Anlage zu ergänzen. Doch die dafür favorisierte Fläche entspricht nicht den Regularien. Das Team des Technischen Direktors des VRS, Thomas Kiwitt, bekam deshalb den Auftrag, vor einer abermaligen öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und einer endgültigen Verabschiedung der Vorranggebiete im Herbst nach einer Lösung zu suchen.

 

Doch wie die Ingersheimer Bürgermeisterin Simone Lehnert nun mitteilt, konnte der gordische Knoten nicht durchtrennt werden. „Die gemeinsame Erörterung der Gemeinde, der Vertreter der Energiegenossenschaft und der Verwaltung des Verbands Region Stuttgart hat ergeben, dass sich auf Ingersheimer Gemarkung keine den Anforderungen des Regionalplans entsprechenden Potenzialflächen befinden, die sinnvoll umsetzbar sind“, konstatiert Lehnert.

Die Ingersheimer Bürgermeisterin Simone Lehnert findet, dass ein Windrad nichts ist, woran man sich ernsthaft stören könne. Foto: Archiv (Avanti/Ralf Poller)

Man habe mit der örtlichen Energiegenossenschaft, die die bestehende Anlage betreibt und eine zweite bauen möchte, zwar zwei Areale ausfindig machen können, die die Kriterien grundsätzlich erfüllt hätten. „Doch bei dem einen, in Richtung Freiberg gelegenen Grundstück, bläst der Wind nicht stark genug. Die zweite denkbare Fläche liegt im Forst in Bietigheim-Bissingen, also gar nicht auf unserer Gemarkung. Zudem hätte Wald gerodet werden müssen. Das ist jedoch nicht das, was man sich in Ingersheim wünscht“, erklärt die Rathauschefin.

Das bedeutet aber nicht, dass sie und die Genossenschaft die Pläne für ein zweites Windrad in Ingersheim zu den Akten gelegt hätten. „Unsere Idee ist, für unseren Wunsch-Standort ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen“, kündigt sie an. Die Fläche befinde sich in der Nähe der schon seit vielen Jahren laufenden Anlage, aber mehr in Richtung des Waldes. „Das ist ein sehr guter Standort. Und meine persönliche Meinung ist: ein Windrad ist nichts, woran man sich wirklich ernsthaft stören kann. Auch wenn ich Bedenken ernst nehme. Welche Alternativen haben wir als Gesellschaft, die sinnvoll umgesetzt werden können, um die Herausforderungen, vor denen wir in der Energieversorgung stehen, zu lösen? Die Energie direkt vor Ort zu erzeugen, halte ich für eine urschwäbische Idee““, erklärt sie.

Bürgermeisterin kritisiert Planer in Stuttgart

Lehnert kann allerdings nachvollziehen, dass das auserkorene Gelände nicht im Regionalplan vermerkt wird, wenn es formal nicht den Vorgaben entspricht. „Kritikwürdig ist für mich jedoch, dass wir von Thomas Kiwitt und seinem Team im Vorfeld der Sitzung im April andere Signale erhalten hatten. Da wurde bei Gesprächen in Aussicht gestellt, dass der Standort passt“, sagt die Bürgermeisterin. „Wie aus heiterem Himmel hieß es dann für uns kurz vor der Sitzung, die gesamte, mindestens zwei Hektar große Vorrangfläche müsse die vorgegebenen Abstände zur Wohnbebauung und Schutzgebieten einhalten. Wir waren davon ausgegangen, dass dies nur für den konkreten Bauort gilt“, erläutert Lehnert.

Thomas Kiwitt macht keinen Hehl daraus, dass bei einem Gespräch in Ingersheim im Juni 2023 „der maßgebliche Immissionsschutzabstand von 450 Metern kommuniziert“ worden sei, der „einen sehr kleinen Standort am äußersten Rand der Gemarkung“ möglich gemacht hätte. In der Folge sei aber ein Mindestabstand im Umfang der zweifachen Anlagenhöhe bundesweit vorgeschrieben worden. Man habe hier 600 Meter veranschlagt. Eine Anforderung, die das anvisierte Grundstück der Genossenschaft nicht mehr erfüllt hätte.

Zu den Erfolgsaussichten für das von der Gemeinde angestrebte Zielabweichungsverfahren könne er nichts sagen. Darüber hätte, wenn es beantragt würde, das Regierungspräsidium zu befinden.