Mehr und zeitgemäßer Wohnraum soll in Birkhau entstehen. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Im Gemeinderat ist vorgestellt worden, nach welchen Kriterien Häuser in Birkhau saniert werden dürfen. Die Grundprämisse lautet dabei, dass viel Freiraum besteht – aber doch nicht alles möglich sein wird.

Affalterbach - Die Gartensiedlung Birkhau hat ein ganz typisches Erscheinungsbild – und das soll auch bei der derzeit laufenden Sanierung der Gebäude aus den Sechzigerjahren erhalten bleiben. Aus diesem Grund sind zwar Änderungen wie eine Dachaufstockung oder der Einbau von Dachgauben oder Dachflächenfenstern möglich, um so mehr Wohnraum zu schaffen, aber dafür gibt es bestimmte Vorgaben. Und das hat seinen Grund, erläuterte Wolfgang Mielitz von der beauftragten Landsiedlung Baden-Württemberg den Gemeinderäten in ihrer Sitzung am Mittwoch: „Die Gartensiedlung ist kein typisches Sanierungsgebiet, es gibt dort keine Aura des Verfalls. Deshalb war die Eintrittskarte für die Aufnahme ins Sanierungsprogramm die Vorgabe, die Einzigartigkeit der Siedlung zu erhalten und weiterzuentwickeln. Und wir sind irgendwann Rechenschaft darüber schuldig, was wir mit den Fördergeldern gemacht haben, um diesem Anspruch gerecht zu werden.“

Dies umso mehr, als sich jetzt schon abzeichne, dass der bewilligte Förderrahmen von knapp 1,2 Millionen Euro aufgestockt werden müsse. Denn bislang seien 22 Verträge mit den Eigentümern über Förderungen von circa 400 000 Euro abgeschlossen worden, weitere zwölf Maßnahmen seien in unmittelbarer Vorbereitung. Und für den öffentlichen Bereich, der ebenfalls saniert werden soll, brauche man auch noch Geld. Bürgermeister Steffen Döttinger kündigte an, man werde sich um eine Aufstockung bemühen.

Wie die Vorgaben im Einzelnen aussehen, erläuterte Matthias George von der Landsiedlung im Detail. Damit wolle man das regeln, was nicht ohnehin im Bebauungsplan festgeschrieben sei – bei den Wintergärten etwa Details zu Material und Glasanteil oder Ausprägung zum Nachbarn oder zur Grundstücksgrenze hin. Ob ein Wintergarten zu 66 oder zu 87 Prozent aus Glas bestehe, spielt keine Rolle; auch Werte zwischen diesen Maximalzahlen sind möglich. Pultdächer und Flachdächer sind gestattet, auch Wintergärten über zwei Stockwerke – doch darauf könne dann, anders als bei den eingeschossigen, nicht auch noch eine Terrasse gesetzt werden, erklärte George. Ebenfalls muss es zum Nachbarn hin eine undurchsichtige Trennwand geben.

Was Dachaufbauten betrifft, verwies George darauf, dass es trotz einheitlicher Gesamterscheinung der Siedlung deutliche Unterschiede bei der Größe und Breite der Gebäude und deren Dachneigungen gebe. Deshalb müsse es auch unterschiedliche Maße für Dachaufbauten geben. Parallel zum Dach verlaufende Dachflächenfenster sind zulässig, Fenster mit aufklappbaren Balkonen, sogenannte Aufkeilfenster oder ähnliches jedoch nicht. Für die Anordnung gibt es zwei Möglichkeiten: entweder direkt oberhalb der Fassadenfenster oder, falls das nicht möglich ist, symmetrisch zueinander. Die Fenster dürfen maximal 1,20 Meter breit sein, die lichte Höhe höchstens 2,20 Meter betragen. Auch für den Abstand zum First und zur Traufe gibt es Vorgaben.

Bei den Dachgauben sind Kastengauben oder Flachdachgauben möglich. Nach einer Diskussion entschied sich der Gemeinderat dafür, bei den größeren Häusern, anders als im Konzept der Landsiedlung vorgesehen, eine Gesamtbreite von vier Metern zuzulassen, bei den kleineren drei Meter. Der vorgeschlagene Abstand zur Traufe wurde dagegen reduziert – von 50 auf 30 Zentimeter. Der Dachüberstand müsse aber bleiben.

„Ohne das Sanierungsprogramm hätten wir diese Einheitlichkeit nie hinbekommen“, zeigte sich der Bürgermeister überzeugt. Von den Gemeinderäten wurde die detaillierte Planung einhellig gelobt. Helmut Rikker (Freie Wähler) wollte aber wissen, ob denn die Eigentümer auch über die Vorgaben informiert würden. Er selber habe beim Einbau von Dachflächenfenstern noch nie nach solchen Dingen gefragt. Man werde das irgendwie bekannt eben, entgegnete Döttinger; wie genau, müsse man noch überlegen.

Die versprochene Bürgerbeteiligung für die Gestaltung des öffentlichen Raums solle es auch noch geben, sobald die Corona-Lage Workshops zulasse; der eigentlich geplante Termin in diesem Frühjahr sei deshalb geplatzt.