Der Angeklagte Catalin C. hat sich vor dem Freiburger Landgericht am Donnerstag nicht geäußert. Foto: dpa

Als der Staatsanwalt im Endinger Mordprozess plädiert, fließen Tränen bei den Angehörigen der ermordeten Carolin G. Der angeklagte Lastwagenfahrer aus Rumänien soll die 27-Jährige vergewaltigt und getötet haben.

Freiburg - Es gibt keinerlei Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten“, betont der Staatsanwalt Tomas Orschitt im Prozess gegen den Fernfahrer Catalin C. (40). Der Rumäne hat am 6. November des vergangenen Jahres in Endingen am Kaiserstuhl die 27 Jahre alte Carolin G. getötet. Ankläger, Nebenkläger und Verteidiger haben am Donnerstag ihre Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Familie von Carolin G. fordern vor dem Freiburger Landgericht lebenslange Haft wegen Mordes und anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger möchte seinen Mandanten lediglich wegen Totschlags verurteilt sehen, ein Strafmaß nennt er nicht.

Der Staatsanwalt lobt die Arbeit der Ermittler

Der Staatsanwalt Tomas Orschitt holt weit aus und zeichnet die „ausgeprägte Problembiografie“ des Angeklagten, die in einer Trinkerfamilie in Nordrumänien beginnt und einen mutmaßlichen Mörder zweier junger Frauen, in Kufstein im Januar 2014 und im November 2016 in Endingen, hervorbringt. Nur durch „höchst engagierte Ermittlungsarbeit“ der Freiburger Kriminalpolizei und ihrer österreichischen Kollegen seien die Zusammenhänge erkannt und die Fälle mit der Inhaftierung des seit Oktober 2015 in Endingen beschäftigten Fernfahrers im vergangenen Sommer gelöst worden.

„Es gibt keinerlei Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten“, betont der Staatsanwalt. In seinem Plädoyer kann der Staatsanwalt Mutter, Vater, Bruder und Witwer der Ermordeten auch nicht ersparen, noch einmal in die grausigen Details zu gehen. Tapfer haben sie bereits fünf Verhandlungstage durchgestanden, der sechste verlangt ihnen alles ab. Es fließen Tränen, die Männer vergraben ihre Gesichter in den Händen.

Gegen 15.30 Uhr sind sich am 6. November 2016 Täter und Opfer auf einem Weg durch Wald und Reben begegnet. Zufällig, sie beim Joggen, er angeblich trinkend und sinnierend, nach Überzeugung des Staatsanwaltes aber mit einem „mörderischen Plan“. Die junge Frau sei „völlig arglos“ gewesen, sie bekam unvermittelt einen Schlag mit einem harten Gegenstand auf den Kopf, ihr wurde der Mund zugehalten, der Täter würgte sie und schleifte die wahrscheinlich Bewusstlose in ein nicht einsehbares Waldstück. Dort zog ihr der Täter die Hose herunter und missbrauchte die Frau brutal. Dann zog er sie weiter hangabwärts und schlug ihr noch einmal mehrfach wuchtig auf den Kopf. Die sterbende Frau ließ er liegen. Wie Abfall, sagt der Nebenkläger-Anwalt.

Der Angeklagte bestreitet, sexuelle Motive gehabt zu haben

Wann genau das Opfer an seinen schweren Verletzungen starb, ist mit letzter Sicherheit nicht nachzuweisen. Egal, ob die Tötung zur Vertuschung oder zur Ermöglichung einer Straftat, nämlich der brutalen Vergewaltigung, erfolgte, es wäre auf alle Fälle ein Mord. Aber genau das hatte Catalin C. in seinem Teilgeständnis am ersten Prozesstag bestritten: Er habe keine sexuellen Motive gehabt, er sei aus einem unvermittelten Hass heraus plötzlich ausgerastet. Mehr wisse er nicht mehr. Weder der Staatsanwalt noch die Nebenkläger lassen das gelten. Heimtückisch und zur Befriedigung des Sexualtriebs habe der Täter gehandelt, er sei „ein Monster“, vor dem die Allgemeinheit geschützt werden müsse, erklärte Peter Oberholzner, der Rechtsanwalt von Vater, Mutter und Bruder von Carolin G. Der psychiatrische Gutachter hatte in seinem Gutachten den Fernfahrer als einen Mann mit zwei Gesichtern geschildert, einem freundlichen und einem gewalttätigen. Gefährlich, weil sich seine latente Aggressivität jederzeit wieder entladen könnte. Er, sagt Oberholzner, habe nur eine Seite, die grausame gesehen.

Auch Claudio LaMalfa, der Anwalt des Witwers, schont nicht die seelischen Wunden der Angehörigen. Er klagt „die Medien“ an, sie hätten nur von der ermordeten Joggerin, nicht von der lebensfrohen, freundlichen und allseits geschätzten jungen Frau berichtet. Dabei hält er ein großformatiges Foto von Carolin G. hoch, ein Auftritt für die Zuschauerränge, doch es gibt keinen Beifall. Der Anwalt spricht den „eiskalten Mörder“ direkt an, der als liebevoller Familienvater gelten wolle. „Haben Sie ein einziges Mal an die Familie gedacht, an den Mann, dem Sie dieses Leid angetan haben?“ Catalin C. blickt wie in fünf Verhandlungstagen zuvor auf die Tischplatte vor sich. Er hätte am Schluss etwas sagen können, doch er tut es nicht, und damit steht die Frage „Warum?“ ungelöst im Raum.

Der Strafverteidiger hat es in der Sache schwer

Was bleibt einem Verteidiger bei einer recht eindeutigen Beweislage gegen seinen Mandanten – auch bei der Tat in Kufstein 22 Monate zuvor, die in wesentlichen Teilen vergleichbare Merkmale wie die in Endingen trägt? Der Rechtsanwalt Klaus Maleck hält es für nötig, einen kleinen Grundkurs über die Rolle eines Verteidigers und den Vergeltungsanspruch im Strafprozess vorweg zu schicken. Zwischen den Zeilen ist erkennbar, dass für ihn abwertende Titulierungen eines Angeklagten nicht mit einen „fairen Verfahren“ vereinbar sind. In der Sache hat es der erfahrene Strafverteidiger schwer. Maleck macht geltend, dass der Angeklagte nicht versucht habe, sich hinter einer „verminderten Schuldfähigkeit wegen Alkoholgenusses zu verstecken. Der Verteidiger bezweifelt, dass die Mordmerkmale erfüllt sind, und plädiert für die Verurteilung lediglich wegen Totschlages.

Doch die Aussichten für den Angeklagten sind nicht gut. Wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, droht ihm über die Haftzeit hinaus Sicherungsverwahrung. Und selbst wenn nicht, es wird einen Prozess in Innsbruck wegen der Tötung von Lucille K. geben. Die österreichische Justiz hat bereits die Auslieferung von Catalin C. beantragt, darüber muss das Karlsruher Oberlandesgericht entscheiden. Eine Verurteilung in Österreich würde einen zweiten Strafvollzug nach sich ziehen, internationale Gesamtstrafen gibt es nicht. Das Urteil in Freiburg wird am 22. Dezember gesprochen.