Der Prozess um den Tod einer jungen Frau aus Backnang steht kurz vor dem Abschluss. Foto: Weingand / STZN

Als „unglaubwürdig und hanebüchen“ bezeichnet die Staatsanwältin das 65 Seiten lange Statement des Angeklagten. Die Ankläger halten die Version von Daniel E. aus mehreren Gründen für widerlegt und sehen eine besondere Schwere der Schuld.

Backnang/Stuttgart - Die Beweisaufnahme im Mordprozess um den Tod der Katharina K. aus Backnang ist abgeschlossen, die Plädoyers haben begonnen. Die ersten abschließenden Stellungnahmen gab es just an dem Tag, an dem der 25-jährige Angeklagte nach langer Zeit sein Schweigen gebrochen hatte. Die Staatsanwältin nannte seine Version der Ereignisse „unglaubhaft und hanebüchen“: „Er hatte Frau K. schon mehrfach mit dem Tode bedroht, das wird auch aus dem Chatverkehr deutlich“, sagte sie in ihrem Plädoyer. Zur Behauptung, er habe in der Nacht des Verschwindens lediglich in Großbottwar Übernachtungsutensilien geholt, meinte sie: „Das war um 22.30 Uhr – da hätten Sie noch gar nicht wissen können, dass sie nicht mehr zurückkommt.“

Als Beweis für E.s Schuld sieht sie vor allem das minutiöse Bewegungsprofil von Handys und Navigationsgeräten, das die Ermittler erstellt hatten. Wegen seines Verhaltens vor, während und nach dem Tatzeitpunkt geht die Staatsanwältin von Mord aus. Sie forderte lebenslange Haft und beantragte, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit würde E. nicht automatisch nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen.

Darum gehen die Ankläger im Fall Katharina K. von Mord aus:

Die drei Anwälte von K.s Familie folgten ihr darin. Als „ganz unterirdisch und perfide“ bezeichnete einer von ihnen E.s Darstellung – sie habe nur das Ziel, das Opfer und seine Familie in ein schlechtes Licht zu rücken. Auf eine offene Beziehung oder auf Sex mit anderen Männern habe es keine Hinweise gegeben. Zur Behauptung E.s, er sei am Leichenbrandort gewesen, um K. zu suchen, meinte sein Kollege: „Dort brauchen Sie keine ganze Stunde, um sich umzusehen – und warum hat er dann das Feuer nicht gesehen?“

Auch die Nebenkläger gehen von einer geplanten, heimtückischen Tat aus. „Es gab weder einen Schrei noch eine Abwehrhandlung“, so einer der Anwälte. Die Ankläger sind überzeugt, dass Katharina K. sterben musste, weil ihr Exfreund fürchtete, sie würde nicht nur seinen Sorgerechtsschwindel, sondern auch weitere Betrügereien aufdecken – und, weil er es nicht ertragen hätte, dass ihm die Kontrolle über K.s Leben entglitt. Für sie spricht es für eine geplante Tat, dass Daniel E. sich nach dem Verschwinden seiner Ex-Freundin scheinbar ganz normal verhalten und – wenn ihre Interpretation der Beweise zutrifft – versuchte, die Leiche der Katharina K. in einer aufwendigen Aktion zu entsorgen und dabei so wenige Spuren wie möglich zu hinterlassen.