Im Prozess gegen Jörg Kachelmann fordert die Verteidigung einen Freispruch.

Mannheim - Für die Verteidigung ist die Sache klar: Jörg Kachelmann muss freigesprochen werden. „Es gibt nicht einen Sachbeweis, auf den sich die Anklage stützen könnte“, sagte Anwalt Johann Schwenn am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mannheim. Nach Ansicht der Verteidigung hat die Ex-Freundin Jörg Kachelmann aus „Rache und Hass“ bewusst zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt.

Der 52-jährige Schweizer sagte auf die Frage, ob er ein letztes Wort wünsche: „Nein, danke.“ Er bestreitet die Vorwürfe. Die Anklage hatte vergangene Woche vier Jahre und drei Monate Haft für den Wettermoderator gefordert. Die Nebenklägerin verfolgte das Plädoyer im Gerichtssaal. Immer wieder schüttelte sie bei den Ausführungen still den Kopf.

Verteidigung unterstellt mutmaßlichem Opfer Rachsucht

Schwenn forderte auch, Kachelmann solle für die viermonatige Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen entschädigt werden. Kachelmann-Anwältin Andrea Combé sagte, nachdem der Moderator in einem Streit Beziehungen zu anderen Frauen eingeräumt habe, habe sich seine Ex-Freundin von dem Gedanken leiten lassen: „Du hast mich vernichtet, dann vernichte ich dich auch.“