Das Maut-Konzept von Verkehrsminister Alexander Dobrindt wird in Brüssel genau unter die Lupe genommen. Foto: dpa

Die deutschen Maut-Pläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt werden von der EU-Kommission genau geprüft. Man sehe „viele positive Elemente" in dem heute von Dobrindt skizzierten Konzept, heißt es in einer Erklärung.

Brüssel - Die EU-Kommission will die deutschen Maut-Pläne genau prüfen und hat an das Verbot einer Benachteiligung ausländischer Fahrzeughalter erinnert. „Wir sehen viele positive Elemente in dem heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt skizzierten Konzept“, heißt es in einer Erklärung der Kommission. „Es kann allerdings kein grünes oder rotes Licht aus Brüssel geben, bevor alle Details bekannt und diskutiert sind. Jetzt ist es an der Zeit, sich hinzusetzen und die Details auszuarbeiten.“

Änderungen der derzeitigen Kraftfahrzeugbesteuerung lägen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. „Wenn die Kraftfahrzeugsteuer im Kontext der Einführung von Straßenbenutzungsgebühren verändert wird, sollte dies nicht darauf gerichtet sein, ausländische Fahrzeughalter zu benachteiligen“, so die Kommission. „Jeder sollte einen fairen Anteil für die Nutzung und Pflege zahlen. Der Minister scheint zu versuchen, dies zu berücksichtigen. Allerdings müssen wir dazu erst alle Details sehen.“

„Das ist ein Anschlag auf das vernünftige Zusammenleben in Europa, vor allem in den Grenzregionen“, kritisierte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter in einem Interview mit Reuters-TV.

Ein Ergebnis der Prüfung dürfte es so bald nicht geben: In Brüssel beginnt in zwei Wochen die Sommerpause der Europäischen Union. Wenn die Kommission Anfang September wieder vollständig an Bord ist, steht im Oktober das Ende der Amtszeit bevor. Bis ein neuer Verkehrskommissar gewählt und eingearbeitet wurde, dürfte die Union schon das Jahr 2015 schreiben. Dennoch gibt es erste behutsame Hinweise, dass die nunmehr aufgeteilte Vorlage ein gangbarer Weg sein könnte.

Schließlich hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) im ersten Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe keine erkennbare Unterscheidung zwischen Ausländern und Bundesbürgern vorgenommen. Die Kompensation der ortsansässigen Autobesitzer im zweiten Gesetz entspricht dagegen durchaus einem System, das die Richtlinie 1999/62/EG erlaubt. Darauf hatte sich auch Großbritannien berufen, als es 2014 eine Vignette für Lkw über zwölf Tonnen Gesamtgewicht einführte, die inländischen Laster allerdings von einem Teil der Kfz-Steuer befreite.