Weil er eine Mitarbeiterin des kommunalen Vollzugsdienstes beleidigte, hat das Amtsgericht den Geschäftsführer einer Nagolder Pizzeria zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich am 5. Februar dieses Jahres gegen 14 Uhr in der Innenstadt. Der Angeklagte hatte, laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sein Auto dort unerlaubt abgestellt, den Kofferraum geöffnet und zusammen mit einem Helfer ein Waschbecken ins Restaurant getragen.
In dem Augenblick kam eine Politesse auf ihrem Rundgang vorbei und ermahnte den 55-Jährigen, sein Fahrzeug möglichst schnell wegzufahren, weil ein Parkverbot bestehe. Das wurde zugesagt.
Als der vor dem Amtsgericht Nagold Angeklagte nach Angaben der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes auch nach längerer Zeit nicht wieder auftauchte, habe sie einen Strafzettel geschrieben. Bei der Rückkehr bemerkte der Geschäftsführer das und beleidigte die Vollzugsbedienstete mit einem sexuellen Schimpfwort.
Keine Entschuldigung
In der Verhandlung sagte die Zeugin aus, sie habe deshalb Anzeige erstattet, weil sich der 55-Jährige trotz Bedenkzeit von einem Tag nicht für seinen Ausraster entschuldigt hatte. Ein Anruf hätte genügt. Gegen den erlassenen Strafbefehl wurde Widerspruch erhoben, deshalb sahen sich die Beteiligten vor Gericht wieder.
Der Angeklagte bezeichnete die Politesse als übereifrig. Wegen ihr habe er schon einmal eine Geldstrafe von 800 Euro kassiert. Der Helfer beim Transport des Waschbeckens gab an, die Sache habe etwas länger gedauert, weil in dem Restaurant etwas dringend erledigt werden musste.
Der Kompromiss
„Das sieht nicht günstig für Sie aus“, sprach Richter Martin Link den Angeklagten an. In der verkehrsberuhigten Straße sei es schon öfters vorgekommen, dass ein Fahrzeug abgestellt werde, was nicht statthaft sei. Ihm liege aber sehr daran, dass der Streit zwischen Gewerbetreibenden und dem Ordnungsdienst nicht eskaliere.
Link unterbreitete den Vorschlag, das Verfahren bei Zahlung der Hälfte des Strafbefehls über 1800 Euro einzustellen. Der Vorteil sei, dass weder in der Flensburger Verkehrssünderkartei noch im zentralen Bundesstrafregister ein Eintrag stehe. Damit war der 55-Jährige einverstanden.