Im Kreuzverhör hat Oscar Pistorius keine gute Figur gemacht. Foto: dpa

Für den Staatsanwalt sind die Schilderungen der Tatnacht von Oscar Pistorius unplausibel, der Angeklagte erklärt Widersprüche mit Gedächtnislücken. Am Mittwoch will das Gericht über eine Verhandlungspause entscheiden.

Für den Staatsanwalt sind die Schilderungen der Tatnacht von Oscar Pistorius unplausibel, der Angeklagte erklärt Widersprüche mit Gedächtnislücken. Am Mittwoch will das Gericht über eine Verhandlungspause entscheiden.

Pretoria - Der Staatsanwalt hat im Mordprozess gegen Paralympics-Star Oscar Pistorius dem Angeklagten erneut vorgeworfen, absichtlich und wissentlich seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen zu haben.

„Sie war im Badezimmer eingeschlossen und Sie haben sich bewaffnet aus dem einzigen Grund, sie zu erschießen und zu töten“, sagte Staatsanwalt Gerrie Nel zum Ende seines fünftägigen Kreuzverhörs am Dienstag in Pretoria.

Der behinderte Profisportler hatte in der Nacht zum 14. Februar 2013 in seinem Haus in Pretoria durch die verschlossene Toilettentür seine damals 29 Jahre alte Freundin erschossen.

Pistorius: Wollte nicht schießen, es war "ein Unfall"

Der 27-Jährige beteuert, er habe dort einen Einbrecher vermutet und aus Angst geschossen. Im Kreuzverhör allerdings sagte er, er habe gar nicht die Absicht gehabt, zu schießen. Es sei „ein Unfall“ gewesen.

Der Staatsanwalt nannte die Version der Ereignisse von Pistorius unplausibel. Das Gericht werde zu dem Ergebnis kommen, dass „Sie vier Schüsse durch die Tür abgegeben haben, wohlwissend, dass sie (Steenkamp) dahinterstand“, sagte der Staatsanwalt. „Das stimmt nicht“, sagte Pistorius schluchzend.

In den Prozesstagen zuvor hatte er sich immer wieder in Widersprüche verwickelt. Der Angeklagte gab - oft unter Tränen und mit zittriger Stimme - mehrfach zu, dass er seit der Tat unterschiedlich über Details wie das Ausschalten der Alarmanlage ausgesagt habe. Er begründete die Widersprüche meist mit Gedächtnislücken.

Bei einer Verurteilung droht Pistorius eine lebenslange Gefängnisstrafe. Der Staatsanwalt beantragte am Dienstag eine Prozessunterbrechung bis zum 5. Mai. Die Verteidigung will sogar eine noch längere Verhandlungspause einlegen. Die Richterin will darüber am Mittwoch entscheiden. Bisher wurde an 23 Tagen verhandelt. Ein Urteil wird frühestens in der zweiten Hälfte Mai erwartet.