Oscar Pistorius im Gerichtssaal Foto: dpa

Seit März wurde in Pretoria der Mordprozess gegen den Paralympics-Star Oscar Pistorius verhandelt. Nun wurde die Beweisaufnahme beendet. Notwehr oder kaltblütiger Mord - wie wird das Gericht entscheiden?

Seit März wurde in Pretoria der Mordprozess gegen den Paralympics-Star Oscar Pistorius verhandelt. Nun wurde die Beweisaufnahme beendet. Notwehr oder kaltblütiger Mord - wie wird das Gericht entscheiden?

Pretoria - Die Zeugenvernehmung im Mordprozess gegen den Paralympics-Star Oscar Pistorius ist am Dienstag vor dem Gericht in Pretoria beendet worden. Der Staatsanwalt wird nach den Worten von Richterin Thokozile Masipa am 30. Juli die Beweislage aus seiner Sicht schildern, die Verteidigung am 4. August. Am 7. und 8. August sollen dann die eigentlichen Plädoyers gehalten werden. Das Urteil wird für den August erwartet.

Pistorius hatte in der Nacht zum 14. Februar 2013 in seinem Haus in der südafrikanischen Hauptstadt seine Freundin Reeva Steenkamp durch eine verschlossene Toilettentür erschossen. Der 27-Jährige beteuert, dass er hinter der Tür einen Einbrecher vermutet habe und in Panik geraten sei.

Der Staatsanwalt beschuldigt den behinderten Profisportler des vorsätzlichen, eiskalten Mordes. Er begründet seine Anklage vor allem mit Unstimmigkeiten in den Schilderungen des Angeklagten über die Tatnacht sowie Aussagen von Nachbarn, denen zufolge es in der Nacht einen lautstarken Streit zwischen Pistorius und seiner Freundin gegeben habe. Dem 27-Jährigen droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe.

Der Arzt des Angeklagten, Wayne Derma, war der letzte der 36 Zeugen von Anklage und Verteidigung, die vor dem Gericht in Pretoria in den Zeugenstand gerufen worden war. Er hatte vor allem über die enormen psychischen Belastungen berichtet, unter denen das südafrikanische Sportidol seit seiner Kindheit wegen der Amputation seiner Unterschenkel litt. Bisher gab es in dem spektakulären Prozess, der von mehreren Fernsehsendern live übertragen wurde, seit dem 3. März 39 Verhandlungstage.

Pistorius ist laut der psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig. Der 27-Jährige leide nicht an einer geistigen Erkrankung oder Störung, „die ihn strafrechtlich nicht verantwortlich für die Handlung machen würde, der er beschuldigt wird“, hieß es in den vergangene Woche verlesenen Auszügen der Gutachten. Zuvor hatte die Psychiaterin Merryl Vorster dem Angeklagten eine „Angststörung“ bescheinigt.

Nach Erfolgen bei den Paralympics war Pistorius als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte im Jahr 2012 bei den Olympischen Spielen in London gestartet.