An den sechs Streiktagen sind rund 4450 Lufthansa-Flüge am Boden gestrichen worden. 525 000 Passagiere waren vom Ausstand der Piloten betroffen. Foto: dpa

Lufthansa fliegt wieder und die Tarifparteien reden miteinander. Damit von Streiks betroffene Flugpassagiere nicht auf der Strecke bleiben, will Baden-Württemberg jetzt ihre Rechte stärken.

Frankfurt am Main - Das verbesserte Lohnangebot der Lufthansa an ihre Piloten hat Bewegung in den festgefahrenen Tarifkonflikt gebracht. Dennoch: Der nächste Streik kommt bestimmt. Die Leidtragenden sind die Fluggäste, die schauen müssen, wo sie bleiben und anderweitig zu ihrem Reiseziel kommen.

Um die Rechte der Verbraucher zu stärken, macht sich Baden-Württemberg jetzt für ein neues Pauschalreiserecht stark. „Selbstverständlich sind auch Pauschalreisende nicht schutzlos, wenn es Probleme bei der Beförderung gibt“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk den Stuttgarter Nachrichten/Stuttgarter Zeitung. Die europaweit einheitlichen Fluggastrechte würden auch bei einem Streik gelten. Die vom Ausstand betroffene Airline stehe in der Pflicht, bei einem Ausfall oder einer Verspätung Ersatz zu schaffen.

Airlines stehen in der Pflicht

Das baden-württembergische Verbraucherministerium hat deshalb im Bundesrat Änderungen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung über reiserechtliche Vorschriften eingebracht. „Grundsätzlich muss eine vom Streik betroffene Airline versuchen, ihre Fluggäste mit einer Umbuchung auf andere Flüge, auch von anderen Airlines mit möglichst geringer Verspätung ans Ziel bringen“, sagte der CDU-Politiker.

Ersatzweise würden von der Fluggesellschaft insbesondere für innerdeutsche Flüge Tickets kostenlos in Fahrkarten der Deutschen Bahn umgetauscht. „Auch die Passagiere, deren Flug Teil einer Pauschalreise ist, können vom Reiseveranstalter einen Ersatzflug verlangen“, erklärte Hauk. Alternativ könnten sie sich den vollen Flugpreis von der Airline erstatten lassen.

EU -Recht stärkt Fluggastrechte

Nach Angaben des Ministeriums können sich Passagiere auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung aus dem Jahr 2004 berufen. Ziel der aktuellen Gesetzesinitiative sei es, den „Insolvenzschutz und den Schutz der Reisenden vor Preiserhöhungen und sonstigen Vertragsänderungen“ zu verbessern, so Hauk weiter.

Der Flugverkehr der Lufthansa lief am Donnerstag wie geplant im nahezu vollen Umfang. 40 Verbindungen waren noch wegen der gestörten Umläufe aus dem Programm genommen worden. Die Piloten hatten laut Unternehmen in der 14. Streikwelle des aktuellen Konflikts an sechs Tagen rund 4450 Flüge am Boden gehalten. Betroffen waren davon 525 000 Passagiere.