Derzeit darf man maximal 600 Watt in der Spitze mit einem Balkonkraftwerk erzeugen. Womöglich wird diese Leistungsgrenze demnächst auf 800 Watt angehoben. Foto: imago/Robert Poorten

Robert Habeck hat am Freitag seinen Werkstattbericht zur Photovoltaik-Strategie vorgestellt. Dem Balkonkraftwerk ist darin ein Unterkapitel gewidmet – eine Passage sticht hier besonders hervor.

Erleichterungen für Balkonkraftwerke waren am Freitag Thema im politischen Berlin. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, hat der Öffentlichkeit seinen Werkstattbericht für die Photovoltaik-Strategie vorgestellt. Darin enthalten viele Punkte, mit denen Habeck den Ausbau der Solarenergie in Deutschland forcieren will. Balkonkraftwerken ist in dem 40-seitigen Papier ein extra Unterkapitel gewidmet.

Mit einem Solarmodul auf dem eigenen Balkon kann jeder selbst unkompliziert Strom erzeugen, auch wenn der Anteil an der Solarleistung in Deutschland nach Einschätzung des Ministeriums gering bleiben wird. Das Ganze soll so einfach sein, dass jeder so eine Anlage selbst in Betrieb nehmen kann. Habeck will außerdem bürokratische Auflagen streichen und die in Deutschland üblichen Doppelstecker (Schukostecker) für solche Anlagen zulassen.

Eine besondere Passage in Habecks Werkstattbericht

Hervorzuheben ist dabei eine Passage, die – würde sie so umgesetzt werden – besonders Wirkung zeigen dürfte: die Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz/Baugesetzbuch, wie auf Seite 21 des Werkstattberichts zu lesen ist. Das heißt: „Mit Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen hätten Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mietende einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Steckersolargerätes“, steht dort weiter.

Ähnliches fordert der Balkonsolar-Verein aus Freiburg zusammen mit dem Youtuber Andreas Schmitz in einer Petition an den Deutschen Bundestag, die in den nächsten Tagen unterschriftsreif sein soll. Und ein Eigentümer aus Konstanz ist vors Landgericht in Karlsruhe gezogen, um dort das grundsätzliche Recht auf ein Balkonkraftwerk zugesprochen zu bekommen.