Viel Geld für wenig Leistung Foto: marcus_hofmann – Fotolia

Pflege im Alter kostet richtig viel Geld. Dafür sorgen viele mit einer privaten Zusatzversicherung vor. Doch zum Teil nutzen die Versicherer die Pflegereform nun, um Beiträge zu erhöhen und Leistungen zu kürzen, warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Stuttgart/Berlin - Nicht mehr selbst kochen können, sich waschen oder auf die Toilette zu gehen – schon der Gedanke an die körperlichen Einschränkungen, die man im Pflegefall hinnehmen muss, ist für die meisten Verbraucher unangenehm. Sich dann aber noch überlegen zu müssen, ob die finanziellen Rücklagen für die Pflege ausreichen, kann die schwierige Situation noch belastender werden lassen. Um zumindest der Sorge um die hohen Kosten der Pflege zu entgehen, haben viele Verbraucher eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Denn zwischen der Leistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und den gesamten Kosten bleibt eine Lücke – und das gilt nicht nur für die Pflege im Heim, sondern auch, wenn diese zu Hause ausschließlich durch Pflegekräfte geleistet wird.

Ab sofort steht den Pflegebedürftigen auch mehr Geld zu. Der Grund für das finanzielle Plus ist die Neuordnung der Pflegebedürftigen von Pflegestufen in Pflegegrade. Denn je nach Art der Versicherung hängt deren Leistung von dieser Einstufung ab, heißt es bei der Stiftung Warentest. So können seit Jahresbeginn mehr Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, besonders aufgrund des neuen Pflegegrads 1. Obendrein erhöht sich deren Zuschuss.

Daher ziehen auch die privaten Versicherer nach: Während sich bei der Pflegerentenversicherung zunächst nur wenig ändert, werden derzeit nach Angaben der Stiftung Warentest vor allem die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherungen an die Neuordnung angepasst.

Vereinzelt Erhöhungen von 30 bis 40 Prozent

Doch das finanzielle Plus im Pflegefall gibt es nicht umsonst: „Die Versicherer erhöhen jetzt fast alle ihre Beiträge“, warnt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Und dabei gehen die Versicherer nicht alle einheitlich vor. „Erhöhungen von bis zu zehn Prozent kann ich nachvollziehen“, sagt Grieble. Vereinzelt habe er aber auch Erhöhungen von 30 bis 40 Prozent gesehen. „Da würde ich beim Versicherer nachfragen, ob das wirklich der Umstellung geschuldet ist.“

Verbraucher sollten sich in solchen Fällen detailliert aufzeigen lassen, wie hoch der Anteil des Pflegestärkungsgesetzes an dem verlangten Neubetrag ist und ob auch andere Faktoren eine Rolle spielen, die zu einer Prämienerhöhung beigetragen haben. „Auf keinen Fall ist aber gerechtfertigt, in den Leistungsumfang einzugreifen.“ Denn das Gesetz hat die Idee, dass kein Versicherter aufgrund der Neuordnung durch die Pflegereform schlechtergestellt werden darf.

Doch das sehen die Versicherer anders: „Teilweise wurden nicht nur die Leistungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit reduziert, sondern auch gleichzeitig die Prämie erhöht.“ Das sollten die Versicherungsnehmer nicht einfach so hinnehmen. Denn später ist man vielleicht gerade auf diese Leistung, die dann weggefallen ist, angewiesen. „Und sich nachträglich nachzuversichern, ist schwierig bis unmöglich“, sagt Grieble.

Nicht aus Frust kündigen

Ganz genau hinsehen sollten Verbraucher aber auch aus einem anderen Grund: So hat Grieble schon Verträge gesehen, bei denen die Versicherten zwar insgesamt nicht schlechtergestellt seien. „Aber die Aufteilung, wie hoch die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden sind, schneiden so tief ein, dass die betroffenen Kunden doch benachteiligt sind.“ Beispielsweise erhalten Versicherte nach der Überleitung von Pflegestufe 3 in Pflegegrad 4 plötzlich statt der vereinbarten 100 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes nur noch 40 Prozent im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Den vollen Betrag würde der Betroffene demnach erst in Pflegegrad 5 erhalten.

Einfach aus Frust zu kündigen, davon rät Verbraucherschützer Grieble ab: Zum einen erlischt der Versicherungsschutz. Hinzu kommt, dass es im Alter immer teurer wird, einen neuen Vertrag abzuschließen oder es wegen des Gesundheitszustandes gar nicht mehr möglich ist.

Grundsätzlich sollte das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit so früh wie möglich abgesichert werden, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – nicht nur, weil im jüngeren Alter die Beiträge noch sehr niedrig sind. „Leider betrifft die Pflegebedürftigkeit nicht nur Ältere, sondern kann durch Unfälle oder Krankheiten auch schon im jungen Alter auftreten.“

Alle wichtigen Infos zur Pflegeversicherungsreform finden Verbraucher auf der Internetseite der Verbraucherzentrale: http://www.verbraucherzentrale.de/Pflegeversicherung-alle-Leistungen

Optionen für Betroffene und weitere Infos

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung wird meist von privaten Krankenversicherern angeboten. Sie zahlt dem Versicherten ab einem bestimmten Pflegegrad für jeden Tag der Pflege einen pauschalen Betrag. Ausgehend von diesem Wert bekommt der Versicherte in niederen Pflegegraden einen prozentualen Anteil. Vorteil: Das ausgezahlte Tagegeld steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Er kann entscheiden, wofür er das Geld verwendet – etwa für eine Haushaltshilfe. Zudem gibt es eine Flexibilität in den Pflegestufen. Nac hteil: Die Beiträge können steigen, wenn sich die Versicherungsleistungen erhöhen oder die Ausgaben höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Teils muss man auch im Pflegefall die Beiträge weiterzahlen. Wer die Beitragszahlungen unterbricht oder die Police kündigt, bekommt kein Geld ausbezahlt.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung übernimmt die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben. Vorteil: Die volle Kostenübernahme durch die gesetzliche und private Versicherung ist möglich. Die Leistung passt sich an die Entwicklung der Kosten an. Nachteil: Die Pflegekostenversicherung ist eher zur Absicherung professioneller Pflege geeignet. Bei der Pflege durch Angehörige gibt es geringere Leistungen.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung zahlt im Pflegefall eine bestimmte Summe an den Versicherten. Man kann die Versicherung über monatliche Beiträge bezahlen oder als Einmalzahlung. Ein Teil des eingezahlten Geldes wird wie in einer kapitalbildenden Lebensversicherung angelegt. Über eine bestimmte Zeitdauer werden die Monatsbeiträge der Pflegerentenversicherung angespart. Sie bilden im Pflegefall die fest vereinbarte Pflegerente. Vorteil: Die Beiträge bleiben stabil. Das monatlich ausgezahlte Geld ist frei verfügbar, kann auch für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Die Beiträge können leichter ausgesetzt werden und fallen mit Beginn der Pflegebedürftigkeit weg. Im Todesfall ohne vorherige Pflegebedürftigkeit bekommen die Angehörigen bei einigen Anbietern einen Teil der eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Nachteil: Die Pflegerente ist deutlich teurer als eine Pflegetagegeldversicherung.

Weiterführende Informationen

Jeder hat ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine kostenlose, unabhängige Pflegeberatung: Infos gibt beim Bundesfamilienministerium unter www.wegezurpflege.de und bei den Pflegestützpunkten, www.bw-pflegestuetzpunkt.de, sowie bei den Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen. Privat Versicherte wenden sich an die Compass Private Pflegeberatung GmbH, www.compass-pflegeberatung.de.