Pflegebedürftige und deren Angehörige brauchen häufig Beratung. Foto: dpa

Was tun, wenn es plötzlich einen Pflegefall in der Familie gibt? Eine erste Anlaufstelle für Ratsuchende ist der Pflegestützpunkt im Landratsamt. Dort wird man unabhängig beraten.

Waiblingen - Ein Schlaganfall, ein Verkehrsunfall – oftmals sind es unvorhersehbare Ereignisse, durch die Menschen, jüngere ebenso wie ältere, pflegebedürftig werden. Was dann? Wie kann die Versorgung des Betroffenen organisiert werden? Wer kümmert sich? Woher bekommt man finanzielle Unterstützung?

Es sind viele offene Fragen, vor denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dann auf einmal stehen. Melanie Schwarz, Guelden Ayguen-Sagdic und Brigitte Wiedenmann vom Pflegestützpunkt im Landratsamt Waiblingen geben Antworten darauf. „Wir beraten trägerunabhängige und wettbewerbsneutral“, erklärt Schwarz, gelernte Krankenschwester und Case Managerin. Seit 2011 gibt es den Pflegestützpunkt als erste Anlaufstelle für Betroffene und ihre Angehörigen. „Er ist ein Konstrukt der Kommunen und der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.“ So ist neben Letzteren auch der Rems-Murr-Kreis Träger des Waiblinger Pflegestützpunktes, der zu einem flächendeckenden Netzwerk von 48 solcher Einrichtungen in Baden-Württemberg gehört.

Welcher Dienst ist der richtige?

Doch auch Privatversicherte könnten sich an ihn wenden, betont Schwarz. Denn zunächst einmal sei man für alle Ratsuchenden zuständig und stelle Informationsmaterialien, wie etwa den Seniorenwegweiser, zur Verfügung, in dem verschiedene Hilfsangebote und Anlaufstellen zusammengefasst sind: von Essen auf Rädern, über Hausnotruf, ambulante Dienste, Betreutes Wohnen bis hin zu den Adressen von Pflegeheimen im Rems-Murr-Kreis.

Erst im Falle einer individuellen Beratung stelle sich die Frage der Versicherung. Privatversicherte vermittle man hierzu weiter an die für sie zuständige Compass-Pflegeberatung. Das deutschlandweit tätige Unternehmen mit Hauptsitz in Köln betreibt unter anderem in Stuttgart einen Standort und bietet neben telefonischer Auskunft Hausbesuche an. Doch auch Gesetzlichversicherte werden nicht allein mit Infoflyern abgespeist. „Wir sind darüber informiert, wie die einzelnen Dienste aufgestellt sind, und was sie anbieten, etwa ob sie kultursensible Bedarfe abdecken können“, sagt Schwarz. Mit diesem Hintergrundwissen könne man Betroffene und Angehörige bei der Auswahl des passenden Dienstes unterstützen.

Tipps zur Prävention

Des Weiteren gebe man Tipps an die Hand, wenn ein Besuch des medizinischen Dienstes ins Haus stehe, der für die Entscheidung über den Pflegegrad die Pflegesituation begutachtet. Die Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegeversicherung sei ein wichtiger Schritt, um finanzielle Hilfen zu bekommen, betont Ayguen-Sagdic, ebenfalls gelernte Krankenschwester und dazu Sozialpädagogin. Dennoch hätten viele Menschen Hemmungen davor. Daher helfe man Ratsuchenden sich auf den Besuch vorzubereiten, empfehle etwa ein Pflegetagebuch in den Wochen zuvor zu führen, um genau darlegen zu können, wie umfangreich der Bedarf ist. Dabei unterstehe man bei der individuellen Beratung der Schweigepflicht und den Datenschutzrichtlinien, merkt Ayguen-Sagdic an. Zudem könne man sich vorab zunächst anonym an den Pflegestützpunkt wenden.

Über die Beratung in akuten Fällen hinaus geben Ayguen-Sagdic, Schwarz und die diplomierte Soziapädagogin Brigitte Wiedenmann präventiv Tipps. Dabei informieren sie beispielsweise über Hilfsmittel für den Alltag, barrierefreies und betreutes Wohnen oder die Einrichtung eines Hausnotrufs. Teil der präventiven Beratung sind zudem Vorträge, die sie in den Kommunen halten. „Damit wollen wir Sensibilität für das Thema schaffen“, sagt Ayguen-Sagdic. So sind die Betroffenen bei einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit zumindest nicht mehr unvorbereitet.

Der Pflegestützpunkt

Logo:
Der Begriff Pflegestützpunkt ist nicht geschützt. Jedoch gibt es ein Logo, das die zu dem trägerunabhängigen und wettbewerbsneutralen Netzwerk gehörenden Stützpunkte als solche kennzeichnet.

Kontakt:
Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes in Waiblingen sind telefonisch zu erreichen unter 0 71 51/ 5 01 mit den Durchwahlen -16 57 und 16 58. Ihre Büros befinden sich im ersten Stock des Landratsamts, Zimmer 136 und 137. Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, sowie donnerstags von 13.30 bis 18 Uhr. Jedoch empfiehlt es sich, bevor man dorthin geht, einen Termin zu vereinbaren. In begründeten Fällen machen die Mitarbeiterinnen auch Hausbesuche.