Karin Lehmann, Edson Pantaleao und Anwalt Roland Kugler haben nach der Sitzung das weitere Vorgehen besprochen. Foto: /jon

Die Stadt hat sich mit einem brasilianischen Krankenpfleger nun doch noch auf einen Vergleich geeinigt und überweist ihm 2850 Euro. Wegen behördlichen Schwergangs konnte der Mann seine Arbeitsstelle wochenlang nicht antreten. Die Stadt sieht keinen Präzedenzfall, der Klägeranwalt dennoch einen Mutmacher für weitere Betroffene.

Die Stuttgarter Ausländerbehörde hatte sich seit Jahresbeginn einem Vergleich mit dem brasilianischen Krankenpfleger Edson Pantaleao de Oliveira verweigert. Nach zwei Verhandlungen (mit zwei verschiedenen Richtern) stimmte sie nun aber doch dem Vorschlag zu, der Fachkraft wegen der aus seiner Sicht verspätet ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung (und Arbeitsgenehmigung) für einen neunwöchigen Verdienstausfall 2850 Euro zu erstatten. Das ist etwas mehr als die Hälfte der ursprünglichen Forderung des Klägeranwalts Roland Kugler von 5300 Euro. Der erste Richter hatte 3400 Euro vorgeschlagen, der zweite 2300 Euro. Etwas mehr als 1200 Euro bleiben dem Kläger nach Abzug der Verfahrenskosten nicht, die er zu 47 Prozent übernehmen muss.