Die Stadt hat sich mit einem brasilianischen Krankenpfleger nun doch noch auf einen Vergleich geeinigt und überweist ihm 2850 Euro. Wegen behördlichen Schwergangs konnte der Mann seine Arbeitsstelle wochenlang nicht antreten. Die Stadt sieht keinen Präzedenzfall, der Klägeranwalt dennoch einen Mutmacher für weitere Betroffene.
Die Stuttgarter Ausländerbehörde hatte sich seit Jahresbeginn einem Vergleich mit dem brasilianischen Krankenpfleger Edson Pantaleao de Oliveira verweigert. Nach zwei Verhandlungen (mit zwei verschiedenen Richtern) stimmte sie nun aber doch dem Vorschlag zu, der Fachkraft wegen der aus seiner Sicht verspätet ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung (und Arbeitsgenehmigung) für einen neunwöchigen Verdienstausfall 2850 Euro zu erstatten. Das ist etwas mehr als die Hälfte der ursprünglichen Forderung des Klägeranwalts Roland Kugler von 5300 Euro. Der erste Richter hatte 3400 Euro vorgeschlagen, der zweite 2300 Euro. Etwas mehr als 1200 Euro bleiben dem Kläger nach Abzug der Verfahrenskosten nicht, die er zu 47 Prozent übernehmen muss.
Stadt sieht „keinen Sieg“ einer der beiden Parteien
Die Stadt, die anfangs auf Klageabweisung plädierte, sieht im Rechtsstreit „keinen Sieg“ einer der beiden Parteien, „sondern ein beiderseitiges Entgegenkommen“. Die Ausländerbehörde hatte im vergangenen Jahr bundesweite Aufmerksamkeit durch lange Warteschlangen vor der Eingangstür in der Eberhardstraße erregt. Ausländer, Flüchtlinge wie Arbeiter und Führungskräfte, die dringend neue Papiere benötigen, um ihren Aufenthalt legitimiert zu bekommen, aber auch, um überhaupt eine Arbeitsstelle oder ein Studium antreten zu können, übernachteten in Hoffnung, das gestrenge Sicherheitspersonal von der Wichtigkeit ihres Anliegens überzeugen zu können.
Einen festen Termin konnten die Stuttgarter meist nicht vorweisen – auf Mails und Telefonate reagierte die Behörde aufgrund der Arbeitsüberlastung nicht. Ein hoher Krankenstand, unbesetzte Stellen, einhergehend mit schlechten Arbeitsbedingungen und einer unzureichenden Digitalisierung sind ursächlich für den behördlichen Schwergang – allerdings nicht erst seit dem vergangenen Jahr, sondern seit mindestens einer Dekade. Die Behörde hat mittlerweile einige Optimierungen vorgenommen, um die Personalsituation zu verbessern. Sie vergibt nun Termine auch nur noch online, und zwar für Notfälle. Die Warteschlangen sind damit nicht aufgelöst, sie haben sich nur ins Internet verlagert.
Es gibt keine passgenauen Vorgaben
Roland Kugler meint, nach seiner Beobachtung sind die Bearbeitungszeiten bei der Ausländerbehörde nicht kürzer geworden. Nach wie vor arbeiteten Anwälte zur Beschleunigung der Angelegenheit mit Untätigkeitsklagen. „Zur Ehrenrettung der Ausländerbehörde Stuttgart muss ich allerdings sagen, dass es auch andere Ausländerbehörden gibt, die ähnlich desolat arbeiten, etwa Esslingen“, sagt Kugler.
Schon in der ersten Verhandlung im Januar wurde deutlich, dass es keine passgenauen Vorgaben dafür gibt, wie lange sich die Ausländerbehörde mit einer Aufenthaltserlaubnis Zeit lassen darf bis ihr Ärger droht. Zwei oder zwölf Wochen Zeit? Rechtsanwalt Kugler hielt im konkreten, aus seiner Sicht unproblematischen Fall zwei Wochen für angemessen. Es dauerte aber neun Wochen. Die Stadt verweist auf eine Vorschrift, wonach Bürger erst nach zwölf Wochen die Gelegenheit hätten, eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht einzureichen. Kugler konterte mit dem Hinweis, dass in der zuständigen Abteilung„schadensgeneigte Tätigkeiten“ ausgeübt würden und diese personell ausreichend ausgestattet gehöre. Bearbeitet man die Genehmigungen auf Aufenthaltserlaubnisse nicht zügig, entstehe den Antragsstellern ein materieller Schaden.
So wie bei Pantaleao de Oliveira, der seine Stelle in einer Ludwigsburger Klinik wochenlang nicht antreten konnte und sich deshalb Geld für den Lebensunterhalt von seiner Arbeitsvermittlerin Karin Lehmann leihen musste, das er nun zurückzahlen muss.
Der Richter hatte in der zweiten Verhandlung deutlich gemacht, ein etwaiger Ausgleich für entgangenen Lohn wäre „keine Blaupause“ und dürfte damit auch keine Signalwirkung auf andere Ausländer haben. Es war unschwer zu erkennen, dass die Stadtverwaltung genau diese Sorge umtreibt. Ihr Rechtsbeistand hielt deshalb nichts von einem Vergleich, wohl auch, weil der in der Kritik stehende Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) in einer nichtöffentlichen Ratssitzung betont hatte, es müsse klare Kante gezeigt werden.
Anwalt sagt: „Die Betreffenden sind nicht wehrlos.“
Im Vergleich betont sie deshalb ausdrücklich, dass sie „weder eine Amtspflichtverletzung noch ein entsprechendes Verschulden der Stadtverwaltung insgesamt oder auch des einzelnen Amtswalters einräumt“. Vielmehr hielten beide Parteien an ihren Rechtsstandpunkten fest. Der erste Vergleich habe abgelehnt werden müssen, weil er keine schnelle Erledigung des Verfahrens bei geringer Kostenbelastung versprochen habe. Die Kommune habe nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu agieren und dürfe deshalb „keine überhöhten Zahlungen in Aussicht stellen“. Gleichzeitig betonte sie, wie wichtig es sei, dass ausländische Fachkräfte wie Pantaleao de Oliveira sich in Deutschland um Arbeit bemühten.
Sollte es in der Zukunft zu einer weiteren Forderung eines Kunden der Ausländerbehörde kommen, werde nach Ansicht der Behörde„wieder allein der konkrete Fall maßgeblich sein“. Sollte eine Häufung von Rechtsverfahren auftreten, wäre „eine rechtliche Klarheit herbeizuführen“. Für Rechtsanwalt Kugler zeigt der „konkrete Fall“: „Die Betreffenden sind nicht wehrlos. Sie haben durchaus Chancen, zumindest einen Teil ihres Verdienstausfalls als Schadensersatz zu bekommen. Es ist halt etwas mühsam.“