Die Frau aus Künzelsau muss sich vor dem Heilbronner Landgericht verantworten. Foto: dpa

Eine 70-Jährige aus Künzelsau tötet ihren siebenjährigen Pflegeenkel. Aus Verlustangst, meint der Staatsanwalt und fordert eine mehrjährige Haftstrafe.

Heilbronn - Im Fall eines getöteten Siebenjährigen hat der Staatsanwalt wegen Mordes 13 Jahre Haft für dessen Pflegeoma gefordert. Er sah es als erwiesen an, dass die 70 Jahre alte Angeklagte das Kind aus Verlustangst getötet habe: „Sie hatten Angst, dass es bald enden würde mit den Besuchen, dass Sie ihn verlieren“, wandte er sich an die Angeklagte.

Die Tat sei von Selbstherrlichkeit getrieben, so der Staatsanwalt. Er sah das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt. Allerdings sei eine verminderte Schuldfähigkeit wegen einer depressiven Störung nicht auszuschließen, weshalb er nicht für eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiere. Der Nebenklageanwalt, der die Eltern des getöteten Jungen vertritt, bewertete die mutmaßliche Tat zudem als heimtückisch und damit ebenfalls als Mord.

Ursprünglich war die 70-jährige Deutsche wegen Totschlags angeklagt worden. Der ehemaligen Krankenschwester wird vorgeworfen, für den Tod eines ihr anvertrauten Jungen aus Künzelsau (Hohenlohekreis) im April 2018 verantwortlich zu sein.