Das Denkmalamt lässt mit Verweis aufs Ortsbild keine PV-Anlage auf der Stadtkirche in Marbach (Kreis Ludwigsburg) zu. Pfarrer kritisieren die Genehmigungspraxis deutlich.
Die Schöpfung zu bewahren, ist eine Maxime, die Christen schon über die Bibel mit auf den Weg gegeben wird. Ein Schlüssel dafür könnte sein, selbst nachhaltig Strom zu produzieren und so die Umwelt zu schonen. Und genau dieses Ziel hat die evangelische Kirchengemeinde Marbach im Sinn. Auf das Süddach der Stadtkirche möchten die Christen eine PV-Anlage schrauben lassen. So könne man den Strom zum Heizen des Gotteshauses direkt vor Ort herstellen „und den meisten Anteil des gewonnen Stroms ins allgemeine Netz einspeisen“, sagt der Dekan Ekkehard Graf. Doch so schön und schlüssig der Plan auch klingt: das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) hat etwas dagegen. Der Bauantrag wurde abgelehnt.
Zwar seien Solaranlagen auf geschützten Gebäuden inzwischen grundsätzlich genehmigungsfähig, konstatiert Lukas Walter, Pressereferent im Regierungspräsidium Stuttgart (RP). Ausnahmen bildeten jedoch „Denkmale von besonderer Bedeutung, zu denen auch die Stadtkirche von Marbach zählt“. Das Gotteshaus aus dem späten 17. Jahrhundert befinde sich darüber hinaus inmitten der Altstadt, die zusätzlich per Satzung als Ensemble unter Schutz stehe, was ihm eine Sonderstellung verschaffe. Und „die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Kirchendach würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung für das Kulturdenkmal und der Stadtsilhouette sowie der Stadtansicht führen“, heißt es in dem Ablehnungsbescheid, der im April 2024 zugestellt wurde. Die Kategorisierung als Gebäudedach, das frei von Solarmodulen bleiben soll, sei im Einvernehmen mit der Evangelischen Landeskirche erfolgt, betont RP-Sprecher Walter.
Dekan Ekkehard Graf hat dennoch nicht klein beigegeben, sondern im Mai 2024 sogleich Widerspruch eingelegt. „Die optisch entscheidende Silhouette der Stadtkirche ist die Nordansicht, die vom Gegenhang der Klinik, der Alexanderkirche und der Bahntrasse wahrgenommen wird. Die PV-Anlage soll aber auf der Südseite angebracht werden, die nicht exponiert ansichtig ist“, erklärt er. Außerdem sei das Referat Bauberatung im Oberkirchenrat Stuttgart zu der Einschätzung gelangt, dass die Anlage zulässig wäre. Die Stadt stehe ebenfalls hinter den Plänen. „Darüber hinaus erfordert die Energiewende solche nachhaltige Energiegewinnung. Es handelt sich um ein Dach ohne Fenster, das also durchgängig nutzbar ist. Und auch 14 Jahre grüne Landesregierung sollte da eine deutliche Sprache sprechen“, erklärt der Dekan, der dann noch bedauernd hinterher schiebt: „Aber das ist leider noch nicht in allen Amtsstuben angekommen.“
Christoph Hirschmüller von der evangelischen Kirchengemeinde Großbottwar kann den Unmut seines Kollegen in Marbach gut nachvollziehen. „Der Denkmalschutz ist das größte Innovationshindernis im Land für Kirchen und Pfarrhäuser und Teil des bürokratischen Monster-Problems“, sagt der Pfarrer.
Auf dem Kirchendach in Großbottwar arbeite zwar seit September 2024 eine PV-Anlage mit einer Leistung von 29 Kilowattpeak. Doch vom Start der Planungen bis zur Umsetzung sei mehr als ein Jahr vergangen, vor allem, weil die Genehmigung vom Denkmalamt habe lange auf sich warten lassen. Viel Geduld ist bei den Christen in der Stadt auch beim nächsten Projekt im Sinne der Nachhaltigkeit gefragt. „Auf dem Pfarrhaus wollen wir Solar-Panele zur Erzeugung von warmem Wasser anbringen lassen. Auf die Genehmigung warten wir schon seit mehr als einem Jahr. Das ist nicht hilfreich, wenn man die Energiewende vorantreiben will“, sagt Christoph Hirschmüller.
Quälend langsam mahlen die Mühlen auch bei dem Entscheidungsprozess über den Widerspruch von Ekkehard Graf in Marbach. Das Schreiben hatte er bereits am 21. Mai 2024 aufgesetzt. Lukas Walter, Pressereferent im Regierungspräsidium, erklärt, dass darüber „voraussichtlich noch im dritten Quartal 2025 entschieden“ werde. Generell wirke das Landesdenkmalamt „in enger Zusammenarbeit mit dem Oberkirchenrat“ darauf hin, dass sich die Gemeinden der evangelischen Landeskirche frühzeitig mit dem LAD in Verbindung setzen, wenn sie Bauprojekte planen. „Sofern dies erfolgt, kann eine Bearbeitung in aller Regel zügig erfolgen“, beteuert er.
Gleichwohl sieht man auch bei der Landeskirche in Württemberg Verbesserungspotenzial, was das Tempo bei den Bewilligungen anbelangt. Man wünsche sich, „gerade angesichts unserer teils jahrhundertealten Expertise im Bereich der Denkmalpflege“, eine schnellere und effizientere Genehmigungspraxis, erklärt Pressesprecher Dan Peter. Erste Schritte seien mit der neuen Landesbauordnung bereits gemacht worden. „Wir sind gespannt auf die Wirkung und erhoffen uns auch eine Entbürokratisierung im Bereich des Denkmalschutzes und damit auch eine Beschleunigung dieser Verfahren“, sagt Peter.
Landeskirche moniert Interpretation von Vorschriften
Das LAD selbst habe auch zwischenzeitlich „für uns ganz positive Verwaltungsvorschriften erlassen, die aber leider vielerorts anders interpretiert werden als es uns recht wäre. Oft werden unseres Erachtens übertrieben unwirtschaftliche und schwer zu verarbeitende Solarziegel gefordert“, erklärt Peter.
PV-Anlagen grundsätzlich erlaubt
Erleichterung
Das Land hat vor wenigen Jahren neue Leitlinien erlassen, um die Installation von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern. Grundsätzlich ist eine Genehmigung zu erteilen, „wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft angebracht werden“. Nur bei einer „erheblichen Beeinträchtigung“ des Denkmals sollen Solarmodule tabu sein.
In Vorleistung
Die Stadtkirche in Marbach wird gerade im großen Stil im Inneren saniert. Unter anderem wird auch die komplette Elektrik modernisiert. In dem Zusammenhang sollte auch eine PV-Anlage installiert werden, die Leitungen dafür werden trotz der Ungewissheit um die Genehmigung sogar vorgerüstet.