Landtag in Baden-Württemberg Foto: dpa

Bildungspläne, Hörgeräte, Mountainbike-Strecke – die Anliegen der Bürger an den Petitionsausschuss des Landtags sind vielfältig. Etwa ein Fünftel der Anträge sind auch erfolgreich.

Stuttgart - Dem Petitionsausschuss des Landtags geht die Arbeit nicht aus: Mehr als 5700 Mal wandten sich Bürger seit dem Regierungswechsel 2011 an das Parlamentsgremium, weil sie mit Auskünften oder Entscheidungen von staatlichen Ämtern und Behörden nicht einverstanden waren. Bis zum Ende der Wahlperiode könnten es 6200 Eingaben werden, sagte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Beate Böhlen. Das wären elf Prozent mehr als in den fünf Jahren zuvor.

Dass die Zahlen erstmals seit 1980 wieder stiegen, könnte daran liegen, dass Petitionen jetzt auch online eingereicht werden können. Von diesem Möglichkeit machten rund 750 Petenten Gebrauch. Die meisten Petitionen hatte der Landtag in den Jahren 1976 bis 1980 zu bearbeiten – damals hatten sich rund 10 500 Personen an ihn gewandt.

Den über Jahrzehnte starken Rückgang führt die Grünen-Abgeordnete auch darauf zurück, dass Bürgernähe und Transparenz im Lauf der Zeit wichtiger geworden sind. Dass Behörden und Ämter gut arbeiten, zeige sich auch daran, dass der Petitionsausschuss in den meisten Fällen deren Entscheidungen für richtig hielt. In diesen Fällen bekommen die Antragsteller eine negative Antwort.

Grün-Rot will einen Bürgerbeauftragten einsetzen

Überflüssig ist das Gremium, das es auch in anderen Ländern gibt, allerdings nicht. In jedem fünften Fall entschied der Ausschuss zugunsten der Petenten. Sie bekamen ganz oder teilweise recht, ein Kompromiss wurde gefunden oder eine zufriedenstellende Auskunft gegeben, sagte Böhlen. „Unabhängig davon, wie man zu den Anliegen und dem Ergebnis der Petitionen stehen mag, finde ich es ein gutes Zeichen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger für gesellschaftliche Belange einsetzen.“ Doch nicht alle Anliegen müssten im Petitionsausschuss landen, meint sie. Ein Bürgerbeauftragter könnte erste Anlaufstelle sein, so dass Auseinandersetzungen vermieden werden könnten.

Um Konflikte möglichst früh zu entschärfen, will Grün-Rot einen Bürgerbeauftragten einsetzen – wie etwa Rheinland-Pfalz, Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern. An ihn sollen sich Bürger wenden können, wenn sie Probleme mit Behörden haben. Bei der ersten Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf im Dezember kritisierten CDU und FDP das Vorhaben als überflüssig und teuer – mit den Abgeordneten und dem Petitionsausschuss gebe es ja die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe zu holen.

Der Bürgerbeauftragte soll den Petitionsausschuss allerdings nicht ersetzen. Wer dort nicht weiterkommt, kann sich auch weiterhin an den Landtag wenden. Hat der Petitionsausschuss allerdings eine Entscheidung getroffen, kann der Bürgerbeauftragte nicht mehr eingeschaltet werden.

In zehn Prozent der Fälle geht es ums Bauen

Am häufigsten wenden sich Bürger mit Einzelanliegen an den Ausschuss – in jedem zehnten Fall geht es ums Bauen. So wehrten sich Bürger gegen den Plan eines Nachbarn, an der Grundstücksgrenze einen Hühnerstall für 350 Tiere zu errichten. Sie bekamen Recht, weil der Bauherr keine Landwirtschaft betrieb. Auch beim Ausländerrecht gehe es meist um Einzelschicksale, sagte Böhlen. Keine Einflussmöglichkeiten hat der Ausschuss bei Entscheidungen darüber, wo Asylbewerber ihr Asylverfahren beantragen müssen.

Besonderes Aufsehen erregten in dieser Legislaturperiode zwei Petitionen, die zunächst im Internet gestartet und dann in den Landtag eingebracht wurden: Eine Initiative protestierte gegen einen Bildungsplanentwurf, der vorsah, dass Schüler im Unterricht besser über sexuelle Vielfalt und unterschiedliche Formen des Zusammenlebens informiert werden sollten. Die Kritiker sahen darin eine „pädagogische, moralische und ideologische Umerziehung“ und sammelten im Internet über 190 000 Stimmen. Ihren Antrag wies der Petitionsausschuss als unbegründet zurück.

In einer zweiten Petition forderten Radfahrer, die Zwei-Meter-Regelung für Waldwege abzuschaffen. Nach vielen Gesprächen und Anhörungen einigte man sich darauf, dass die Kommunen neue und geeignete Strecken für Mountainbiker ausweisen sollen, die auch schmaler sein dürfen.

Eine schriftliche Eingabe mit einer einzigen Unterschrift reicht für ein Verfahren

Für die Entscheidung spielt es keine Rolle, wie viele Personen eine Petition unterzeichnen. Eine schriftliche Eingabe mit einer einzigen Unterschrift reicht, um das Verfahren in Gang zu setzen.

Die Bandbreite der Themen ist groß. Eine Initiative wollte beispielsweise Alemannisch, Schwäbisch und Südfränkisch als offizielle Minderheitensprachen in die Landesverfassung aufnehmen lassen, jemand sein Haustier im Familiengrab bestatten.

Erfolgreich war die Petition einer 90-Jährigen, der das Versorgungsamt ein teureres Hörgerät verweigerte, weil es ihr Hörvermögen nicht um mindestens 20 Prozent gegenüber dem Standardmodell verbessere. Angesichts des fortgeschrittenen Alters sei ein Gerät, das sie leichter bedienen könne, medizinisch notwendig und zweckmäßig, fanden die Abgeordneten. Das Amt zahlte.