In Corona-Zeiten wird für Tauben die Nahrung knapp. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Restaurants und Cafés sind zu. Die Menschen bleiben daheim. Da fällt nicht mehr viel für die Vögel ab. Deshalb fordern Tierschützer eine Lockerung des Stuttgarter Fütterungsverbots.

Innenstadt - Die Taubenschutzbeauftragte des Tierschutzvereins Stuttgart schlägt Alarm. „Die Lokale sind zu, die Straßen menschenleer. Es wird nicht mehr unterwegs gegessen. Dadurch finden die Stadttauben kaum Nahrung und drohen zu verhungern“, sagt Silvie Brucklacher. Bei ihr gehen täglich Anrufe von Bürgern ein, die apathische Tauben beobachten und wissen wollen, ob sie die Vögel während der Corona-Krise füttern dürfen.

Auch die Tierrechtsorganisation Peta plädiert für eine Lockerung des Fütterungsverbots. „Wir haben 78 Städte, darunter auch Stuttgart, angeschrieben und auf die lebensbedrohende Situation für die Tauben hingewiesen“, sagt Peta-Anwalt Edmund Haferbeck. Einige Städte wollen eine Lockerung prüfen, viele haben noch nicht geantwortet. Und andere wie Essen haben der Forderung der Tierschützer bereits eine klare Absage erteilt.

Taubenschutzbeauftragte fordert weitere Taubenschläge

Auch in Stuttgart hält die Stadtverwaltung eine Lockerung des Fütterungsverbots derzeit für nicht notwendig: „Bei uns gibt es elf Taubenschläge, in denen die Tiere gefüttert werden. Das Projekt ist mittlerweile gut zehn Jahre alt, und wir investieren pro Jahr etwa 278 000 Euro in das Projekt“, argumentiert Dorothea Koller, Leiterin des städtischen Amts für öffentliche Ordnung. Sie hat zwei Tierärzte losgeschickt, um die Situation zu prüfen. „Verhungernde Tauben konnten beide nicht feststellen“, sagt sie und geht davon aus, dass die Vögel jetzt im Frühling genügend Samen zum Aufpicken finden. Dass nicht jedes schwache Tier überlebt, hält sie für ein Naturgesetz.

Das sieht Silvie Brucklacher völlig anders; „Es handelt sich doch um Stadttauben. Wo sollen die in der Stadt natürliche Nahrung finden?“, fragt sie. Ein Fütterungsverbot ohne ausreichend betreute Taubenschläge, in denen gefüttert wird, bedeute für viele Tauben akute Lebensgefahr. Elf Taubenschläge sind nach Ansicht der Taubenschutzbeauftragten nicht genug. „Es müssten weitere 20 dazukommen, dann könnte die Taubenpopulation durch den Austausch von Eiern gegen Attrappen so dezimiert werden, dass man sich wieder freut, Tauben zu sehen.“ Und Peta sieht die Kommunen auf Grund des Tierschutzgesetzes jetzt in der Pflicht, die Vögel vor dem Hungertod zu bewahren.

Gelockertes Fütterungsverbot in Köln und Braunschweig

In einigen Städten ist das Fütterungsverbot auf Drängen der dort ansässigen Tierschutzorganisationen teilweise ausgesetzt worden. Darunter sind auch Braunschweig und Köln. In beiden Städten können die Tierschützer an sechs bis sieben Orten während der Corona-Krise die Vögel füttern. „Damit das aber nicht jeder tut, haben die Tierschützer eine Genehmigung, die sie bei Aufforderung vorzeigen müssen“, sagt Konrad Peschen, Leiter des Umwelt- und Verbraucerschutzamtes in Köln. Die Stadt Braunschweig verfährt ähnlich: Auch dort darf laut Pressesprecher Rainer Keunecke jetzt nicht jeder Bürger Tauben füttern. Wegen der schwierigen Nahrungssituation für die Stadttauben hat die Stadt eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Füttern dürfen jedoch auch nur Mitglieder des Vereins Stadttiere und zwar nur „die unbedingt notwendige Menge an Futter“. In Braunschweig und Köln gibt es allerdings auch erst seit kurzem jeweils nur einen Taubenschlag, wo den Tauben die Eier entwendet werden, um die Population einzudämmen, und nicht elf wie in Stuttgart.

Was die Anzahl der Taubenschläge betrifft, sieht Dorothea Koller durchaus auch Bedarf. Geplant ist jeweils einer in Zuffenhausen und in Zazenhausen. Da es im Stuttgarter Norden bislang noch keine Taubenschläge gibt, kann sich Bezirksvorsteherin Sabine Mezger einen Taubenturm oder -schlag auch im Höhenpark, an der Roten Wand oder im unteren Teil ihres Stadtbezirks vorstellen. Im Höhenpark soll laut Koller in den 50er Jahren ein Taubenschlag gestanden haben. Ob nochmals einer in der denkmalgeschützten Anlage möglich ist, soll das Garten-Friedhofs- und Forstamt prüfen.