Im Pflegeheim. Foto: dpa

Stationär pflegebedürftige Pensionäre im Südwesten können im Vergleich zu Rentnern in Pflegestufe 3 mit bis zu mehr als 1000 Euro zusätzlich aus ihren Versorgungssystemen rechnen.

Stuttgart - Es geschah auf dem Höhepunkt des Bundestagswahlkampfs 2013, beim Fernsehduell zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem Herausforderer Peer Steinbrück. Der SPD-Mann forderte, die Pensionen im öffentlichen Dienst dürften im Vergleich zu den gesetzlichen Renten „nicht überproportional“ wachsen. Die Kanzlerin entgegnete, viele Beamte erhielten im Alter nur sehr kleine Pensionen. Im Übrigen seien Pensionen und Renten nur sehr schwer zu vergleichen.

Das Thema war damit gesetzt. In den Tagen darauf führte Deutschland wieder mal eine dieser hitzigen Debatten über die Versorgung der Menschen im Alter. Und insbesondere darüber, ob die Schere zwischen Pensionären und Rentnern tatsächlich immer weiter auseinandergehe.

Angesichts der nackten Zahlen fällt der Vergleich eindeutig aus. Rentner in den alten Ländern kommen nach 45 durchschnittlichen Beitragsjahren auf 1277 Euro. Dagegen liegt das durchschnittliche Ruhegehalt für Pensionäre laut dem jüngsten Versorgungsbericht von 2013 bei rund 2680 Euro, wobei die Spannbreite zwischen einfachem und mittleren Dienst (2010 Euro) und höherem Dienst (3890 Euro) beträchtlich ist.

Doch Vorsicht ist geboten. Um die Zahlen richtig einordnen zu können, bedarf es zusätzlicher Informationen. So muss man zunächst wissen, dass Pensionäre ihr Alterseinkommen anders als Rentenempfänger voll zu versteuern haben. Und auch für Kranken- und Pflegeversicherung müssen sie oft mehr zahlen.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Durchschnittsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung auf den unterschiedlichsten Erwerbsbiografien und Beschäftigungsverhältnissen basiert. Und dass die Rentenhöhe im Einzelfall durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist, was Gutverdienende zu spüren bekommen.

Demgegenüber ist das Beamtenverhältnis, in dem durchweg qualifizierte Beschäftigte tätig sind, auf Lebenszeit angelegt. Und: Das Ruhegehalt der Beamtenversorgung wird aus dem letzten Amt vor der Pensionierung gezahlt. Das entspricht dem Grundsatz der „amtsangemessenen Alimentation“, der verfassungsrechtlich verankert ist und auch für den Ruhestand gilt.

Wer beide Systeme fair vergleichen will, sollte all das im Hinterkopf behalten – und möglichst die Versorgung vergleichbar qualifizierter Rentner und Pensionäre einander gegenüberstellen.

Bei der Absicherung im Pflegefall dagegen ist ein Vergleich weniger problematisch.

Das Ergebnis: Die für Pensionäre geltende sogenannte Beihilferegelung stellt Beamte im Ruhestand im Fall einer stationären Pflege mit der Pflegestufe 3 klar besser. Bei identischem Haushaltseinkommen bleiben dem Pensionärshaushalt (Pensionär plus Ehegatte, ein Ehegatte pflegebedürftig) im ersten Beispiel 481 Euro, im zweiten Beispiel sogar 1181 Euro mehr übrig als dem Rentnerhaushalt (Rentner plus Ehegatte, ein Ehegatte pflegebedürftig).

Beim Rentnerhaushalt liegen die Dinge einfach, so wie im zweiten Beispiel: Der Heimplatz für den pflegebedürftigen Ehegatten kostet 3550 Euro in Pflegestufe 3. Die soziale Pflegeversicherung zahlt 1612 Euro. Damit bleiben 1938 Euro Heimkosten offen, die das Haushaltseinkommen von 2200 Euro (z. B. Altersrente und Betriebsrente Hauptverdiener plus kleine Rente Ehegattin) fast komplett aufzehren.

Beim Pensionärshaushalt im zweiten Beispiel sorgt die komplizierte Beihilferegelung dafür, dass nicht nur 1612 Euro gezahlt werden wie in der sozialen Pflegeversicherung, sondern insgesamt 2793 Euro. So bleibt deutlich mehr zum Leben übrig.

„Bedauerlich“ nennt Volker Stich, Chef des Beamtenbunds in Baden-Württemberg, diese „ungleichen Verhältnisse“ für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner. Er verweist auf die „Verfassungsvorgaben für das System der Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger, das sich von dem System der Arbeitnehmer und Rentner auf der anderen Seite unterscheidet“.

Beamte, so Stich, verpflichteten sich dem Staat und verzichteten auf das Streikrecht. „Im Gegenzug hat der Dienstherr, der Staat, lebenslang für die Beamtin, den Beamten mit Familie eine amtsangemessene Alimentation und Versorgung zu gewährleisten“, erklärt Stich. Vor diesem Hintergrund müsse die Versorgung im Alter „vollumfänglich“ sein.

Zudem gibt er zu bedenken, dass die Altersversorgung der Rentner auf drei Säulen beruhe – der gesetzlichen Rente, einer möglichen betrieblichen Altersvorsorge und einer Eigenvorsorge. Auch dies sorge dafür, dass die Unterschiede zwischen Rentnern und Versorgungsempfängern unterm Strich geringer ausfallen würden.

Auch dies wäre anhand vergleichbarer Einzelfälle zu überprüfen. Verallgemeinernd kann man aber sicher sagen: Rentner sind anders als Pensionäre eher darauf angewiesen, ans Gesparte zu gehen, um die teuren Heimkosten tragen zu können. Wenn die Ersparnisse aufgezehrt sind, bleiben die unterhaltspflichtigen Kinder und der Verkauf des eigenen Hauses. Und als letzte Möglichkeit der Gang zum Sozialamt.