Ab der Saison 2017/18 wird es für einen einzelnen TV-Sender allein nicht mehr möglich sein, alle Spiele der Fußball-Bundesliga live zu zeigen. Die so genannte „No-Single-Buyer-Rule“ soll für mehr Wettbewerb sorgen.
Frankfurt/Main - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) darf ihre milliardenschweren Rechte an Live-Spielen nicht mehr allein an einen einzelnen Bieter vergeben. Das teilte das Bundeskartellamt am Montag mit. Die sogenannte „No-Single-Buyer-Rule“ gilt für die kommende Rechteperiode 2017/18 bis 2020/2021.
Aktuell ist Pay-TV-Anbieter Sky Rechteinhaber, die DFL erwartet mit der neuen Ausschreibung eine deutliche Steigerung der Einnahmen. „Das Bundeskartellamt sieht es angesichts der von Ligaverband und DFL vorgeschlagenen Paketstruktur als ausreichend an, wenn künftig - je nachdem, ob alle Verbreitungswege oder nur die Internet- und Mobilfunkverbreitung umfasst sind - zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele (von insgesamt 306 Spielen) zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben werden“, teilte das Bundeskartellamt mit.
Live-Rechte für mehr als einen Bieter
Konkret werden die Interessenten, die der DFL am Ende für die In- und Auslandsvermarktung pro Saison „eine Milliarde plus X“ überweisen sollen, auf verschiedene Pakete des aufgeteilten Spieltages bieten können. Beispielsweise könnte ein Paket das Top-Spiel am Samstag umfassen, das dann auf TV-Sender A läuft. Die verbleibenden Partien könnten dann auf Sender B live übertragen werden. Die DFL will am Dienstag (12. April) über die Ausschreibung informieren.
Tritt dieses erste Szenario nicht ein, und nur ein Sender bietet für den Live-Spieltag im TV, greift die „Online-Lösung“, mit der ein Konkurrenzangebot mit ausgewählten Spielen im Internet geschaffen werden soll. „Wir haben Wert gelegt auf Regelungen, die sicherstellen, dass im Ergebnis mehr als ein einziger Bieter die Live-Rechte erwirbt. Solange nur ein Inhaber der Live-Rechte am Markt ist, birgt dies die Gefahr, dass der Innovationswettbewerb beschränkt wird“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wie die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, führt ein solches Modell meist nicht dazu, dass der Verbraucher am Ende mehr als ein Abonnement benötigt, um alle Spiele sehen zu können. So können sich die Rechteinhaber gegenseitig auch Unterlizenzen einräumen. Daneben dürfte es aber auch Angebote geben, die nur einen Teil der Live-Spiele umfassen.“