Für den neuen Versorgungsstollen am Kappelbergtunnel sind weitere Probebohrungen nötig. Wegen der Weinlese machen sie derzeit Pause.
Der Kappelbergtunnel soll aus Sicherheitsgründen eine zusätzliche Röhre bekommen. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) führt aus diesem Grund zur Klärung der geologischen Gegebenheiten seit Juli, abschnittweise Erkundungsarbeiten entlang der Wirtschaftswege im Bereich der Weinberge durch. In die Fahrbahn der B14 wird dabei nicht eingegriffen. Durch die Erkundungsarbeiten sollen die Baugrundverhältnisse umfassend aufgezeigt werden. Sie bilden die Grundlage für die Planung zur Ertüchtigung des Kappelbergtunnels. Die Abwicklung der Erkundungsarbeiten sei mit den Beteiligten abgestimmt worden, teilt die Behörde mit.
Bohrungen gehen am 14. Oktober weiter
Die Arbeiten kommen laut RP „gut voran, sodass bereits die Hälfte aller Erkundungsbohrungen und sämtliche Rammsondierungen abgeschlossen werden konnten“. Aufgrund der Verlagerung der Arbeiten durch die jetzt begonnene Weinlese sowie der Witterung müsse der Zeitplan für die Erkundungsarbeiten „angepasst“ werden. „In Abstimmung mit den Fellbacher Weingärtnerinnen und Weingärtnern wurden nun die Arbeiten innerhalb der Weinberge unterbrochen“, lässt das RP verlauten. „Während der Weinlese werden die Arbeiten in den nächsten Wochen außerhalb der Weinberge weitergeführt.“ Die weiteren Erkundungsarbeiten entlang der Wirtschaftswege innerhalb der Weinberge sollen nach der Weinlese, voraussichtlich ab Montag, 14. Oktober, fortgesetzt werden. Geplant sei, die gesamten Erkundungsarbeiten bis Anfang/Mitte November dieses Jahres abzuschließen. Ursprünglich war geplant, dass alle Probebohrungen vor der Weinlese durchgeführt werden.
Tunnel genießt Bestandschutz
Dass der Tunnel nachgerüstet werden muss, liegt an seinem Alter. Die letzte Sanierung ist etwa 20 Jahren her. Die vorhandene betriebstechnische Ausstattung sei „zunehmend wartungsintensiv und störanfällig“, erklärte das RP hierzu. Der Kappelbergtunnel wurde 1992 in Betrieb genommen und 2004/2005 entsprechend der damals gültigen Richtlinien und Vorschriften nachgerüstet. Die heute vorgegebenen Sicherheitsstandards würden durch die „Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT, Jahr 2006) in Verbindung mit der dazugehörigen Empfehlung (EABT, Jahr 2018) auf Basis der EG-Tunnelrichtlinie aus dem Jahr 2004 definiert. „Abweichungen zu den heutigen Sicherheitsvorgaben liegen insbesondere beim Brandschutz, in der Ableitung von brennbaren Flüssigkeiten, der Löschwasserbereitstellung und der Barrierefreiheit der Rettungswege vor“, teilt eine RP-Sprecherin mit.
Die aktuellen sicherheitsrelevanten Anforderungen eines Straßentunnels erfülle der Tunnel derzeit nicht. Laut einem Gutachten genieße der Tunnel zwar Bestandsschutz, müsse aber nachgerüstet werden.