Dass es zu einem Behandlungsfehler mit erlittenem Schaden kommt, kann bei rund 3000 Fällen nachgewiesen werden. Foto: dpa

Jährlich klagen Tausende wegen Behandlungsfehlern. Der Druck auf Kliniken gefährdet die Patientensicherheit. Was ein Experte für mehr Schutz fordert.

Jedes Jahr ziehen viele tausend Bundesbürger vor Gericht, weil sie einen medizinischen Behandlungsfehler erlitten haben oder es zumindest vermuten. Der ehemalige Kinderchirurg und Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS), Christian Deindl, erklärt, was hierzulande für eine sicherere Gesundheitsversorgung und die Vermeidung von Behandlungsfehlern nötig wäre.

 

Herr Deindl, sind Krankenhäuser in Deutschland für Patienten sicher?

Die deutschen Krankenhäuser wären so, wie sie auch ausgestattet sind, eigentlich ein Hort der Sicherheit. Der Grund, warum Patienten einen medizinischen Schaden erleiden, ist strukturell bedingt: Was nützt es, wenn sich eine Pflegekraft bemüht, aber in der Nachtschicht zwei Stationen alleine betreut. Oder der Arzt eigentlich in der Intensivstation gebraucht wird, die Notfallambulanz aber auch die Station beaufsichtigen soll. Letztlich sind es solche Rahmenbedingungen, die für Behandlungsfehler und Patientenschäden verantwortlich sind. Mit dem Ökonomisierungsdruck in den Kliniken ist auch die Patientensicherheit in Gefahr geraten: Qualität kostet einfach Geld.

Was wird denn unter einem Behandlungsfehler verstanden?

Der Behandlungsfehler ist ein vermeidbarer Fehler: Da ist etwas passiert, was im Rahmen einer Behandlung nicht hätte passieren dürfen. Dazu gehören Ereignisse wie der Fall der verstorbenen Mutter in der Filderklinik, aber auch etwa die Anfang Dezember bekannt gewordene Geschichte, dass in einer Klinik in Bremen Dutzende Brustkrebspatientinnen falsch behandelt worden sind. Hier wurde eine Spezial-Diagnose nicht richtig gestellt, und dadurch wurden Patientinnen ihrer Tumorerkrankung nicht entsprechend behandelt. Ebenfalls gilt es als Verstoß, wenn Ärzte unnötige Therapien verordnen.

Wie häufig treten schwere gesundheitliche Folgen bei Behandlungsfehlern auf?

Der Medizinische Dienst gibt jährlich bekannt, wie vielen vermuteten Behandlungsfehlern sie nachgegangen sind: Dass es zu einem Behandlungsfehler mit erlittenem Schaden kommt, kann bei rund 3000 Fällen nachgewiesen werden. Erfreulicherweise ist die überwiegende Zahl der Verdachtsfälle unbegründet. Es gibt dann Experten, die sagen, dass es dazu noch eine hohe Dunkelziffer gibt – aber die tatsächlichen Zahlen bleiben unbekannt. Das ist eigentlich unverständlich, denn es müsste für ein so gutes Gesundheitssystem wie unseres doch klar ersichtlich sein, was schief läuft. Aber im Gegensatz zu Ländern wie Großbritannien gibt es in Deutschland keine Meldepflicht für Behandlungsfehler.

Christian Deindl ist ein ehemaliger niedergelassener Kinderchirurg. Foto: APS

In welchen Bereichen passieren die häufigsten Fehler?

Am offensichtlichsten ist es in chirurgisch-orthopädischen Fachbereichen. Der Klassiker: Eigentlich soll das linke Knie operiert werden, der Chirurg öffnet aber das rechte Knie. Das gehört zu den sogenannten „Never Events“ – also vermeidbaren Ereignissen, die einen Patientenschaden nach sich ziehen. Weitere typische Never Events sind Fehler bei der Medikamentengabe und im Körper vergessene Materialien. Das muss nicht unbedingt ein chirurgisches Instrument sein, sondern auch eine Schraube, ein Draht oder ein Tupfer. So etwas passiert immer wieder, obwohl man längst geeignete Maßnahmen etabliert hat, um diese Versäumnisse zu verhindern: Beispielsweise durch Team-Timeouts, in denen das gesamte OP-Team sich vorstellt und kurz am Patienten bespricht, was ansteht. Oder die Zählkontrollen des benutzten Materials, um nichts in der OP-Wunde zurückzulassen.

Sind solche Fehler also immer vermeidbar?

Fehlerfreie Menschen wird es nicht geben. Aber wir haben den Verstand, Fehler zu analysieren und uns Gedanken darüber machen, wie wir diese in Zukunft vermeiden. Letztlich gibt es dafür ja auch die Verordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA, dass alle medizinischen Einrichtungen ein Risikomanagement betreiben müssen. Und passieren dann doch Fehler, dann sollte man mit diesen offen umgehen und praktische Maßnahmen ergreifen, dass diese kein zweites Mal auftreten. Das Problem aber hierzulande ist, dass Fehler häufig in der Rechtsabteilung einer Klinik landen und dann an den Haftpflichtversicherer weitergereicht werden, statt dass das Risikomanagement überhaupt die Chance bekommt, darüber nachzudenken welche Maßnahmen die Patientensicherheit besser gewährleisten könnten.

Machen das andere Länder besser?

Dänemark könnte da wirklich ein großes Vorbild für uns sein: Da gibt es schon seit 30 Jahren keine Prozesse aufgrund von Behandlungsfehlern mehr. Stattdessen wurden die Ärzte sozialisiert, dass sie eine offene Fehlerkultur betreiben: Sie sagen dem Patienten gleich, wenn etwas nicht ordnungsgemäß verlaufen ist. Der Fehler wird an eine zentrale Stelle gemeldet. Dort wird dann entschieden, ob es sich dabei um eine außergewöhnliche Komplikation oder tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt. Dementsprechend wird dann der Patient entschädigt.

Wie oft kommt es hier in Deutschland zum Prozess?

Das ist schwer zu beantworten. Es gibt keine offizielle Zahl, die besagt, wie viele Patienten klagen. Diese Fälle halten die Versicherer praktisch unter Verschluss. Ein Behandlungsfehler wird erst dann bekanntgegeben, wenn er per Urteil anerkannt wird. Doch viele Prozesse enden in einem Vergleich. Das mag jetzt für Versicherer und Kläger so akzeptiert werden, aber eigentlich sollte der Fall dennoch dahingehend aufgeklärt werden, um herauszufinden, wie es überhaupt zu der Fehlbehandlung gekommen ist. Nur so können weitere Fehler verhindert werden.

Was fordern Sie als Vorsitzender des Aktionsbündnisses Patientenschutz?

Es wäre wichtig, die Patientensicherheit zu einem Gesetz zu machen, sozusagen ein Patientenschutzgesetz. Bislang gibt es nur Patientenrechte, die regeln, welches Recht Betroffene von Behandlungsfehlern haben. Aber in den Patientenrechten steht nicht drin, dass jeder das Anrecht oder das Grundrecht auf eine sichere Behandlung hat. Aber genau das bräuchte es hierzulande.

Schützer für Patientenrechte

Karriere
Christian Deindl, Facharzt für Chirurgie und Kinderchirurgie sowie Master of Business Administration (MBA) im Bereich Health Care Management, war von 1996 bis 2021 niedergelassener Kinderchirurg in Nürnberg mit eigener Praxisklinik und ambulantem OP-Zentrum. Zwischen 1999 und 2006 gehörte er zu den Gründungs- und Vorstandsmitgliedern des Berufsverbandes der Niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands (BNKD).

Patientenschutz
Seit April 2023 ist Deindl zudem stellvertretender Vorsitzender und geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS e.V.). Zudem ist er seit Oktober 2025 als Referent für Öffentlichkeitsarbeit in der Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter (SGM e.V.) tätig.