Wenn zu viele Patienten kommen, müssen harte Entscheidungen fallen.. Foto: factum/Jürgen Bach

Wer zur Risikogruppe gehört, hat bei einer Covid-19-Erkrankung schlechtere Genesungschancen. Würde ein überlastetes Krankenhaus ihnen deshalb die Behandlung verweigern? Davor haben einige Menschen Sorge – und deshalb eine gesetzliche Regelung beantragt.

Karlsruhe - Auch wenn die Lage in den Krankenhäusern der Republik im Augenblick wenig dramatisch erscheint – das Schreckgespenst des Frühjahrs ist noch nicht gebannt. Volle Hospitäler, überlastete Ärzte, zu wenig Beatmungsgeräte – das Szenario könnte sich wiederholen. Ebenso die Frage, welcher Patient nicht mehr behandelt wird, weil die Kapazitäten nicht reichen. Triage heißt diese grausame Art der Auswahl, für die es keine gesetzliche Bestimmung gibt. Solch eine Bestimmung muss es auch nicht geben, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden – zumindest vorerst nicht.