Ein Krankenpfleger steht in Stuttgart wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Foto: dpa

Ein Krankenpfleger steht zum zweiten Mal vor Gericht, weil er fahrlässig den Tod eines Patienten in einer Stuttgarter Klinik verursacht haben soll.

Stuttgart - Ein Krankenpfleger steht zum zweiten Mal vor Gericht, weil er fahrlässig den Tod eines Patienten in einer Stuttgarter Klinik verursacht haben soll. Der Pfleger war vom Amtsgericht Bad Cannstatt im Juni vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der 42-Jährige war im September 2009 in dem Krankenhaus beschäftigt. Seine Aufgabe bestand unter anderem darin, Patienten über eine Infusionsspritzenpumpe, einem sogenannten Perfusor, Heparin zu verabreichen – und zwar im Verhältnis von einem Milliliter Heparin auf 49 Milliliter Natriumchlorid.

Aus Unachtsamkeit soll er laut Anklage die Heparindosis bei sieben Patienten im Alter von 44 bis 80 Jahren um das Zehnfache überschritten haben. Ein 68-jähriger Patient erlitt einen Herzstillstand und starb. Bei den anderen Patienten waren teilweise Operationen notwendig, um die Folgen der Überdosis zu regulieren.

Angeklagter will Freispruch

Vom Amtsgericht war er in zwei Fällen freigesprochen, in dem Todesfall und den vier anderen Fällen jedoch für schuldig befunden worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe will, wie auch der 42-Jährige sind in Berufung gegangen. Der Angeklagte will einen Freispruch erreichen.

Sein Anwalt trägt vor, es seien in seines Mandanten Dienstzeit auch andere Pflegekräfte auf der Station gewesen, die die jeweiligen Perfusoren falsch befüllt haben könnten. Der Vorsitzende Richter der Berufungskammer gibt jedoch zu bedenken, es gebe zwei Zeugen. Denen habe der Angeklagte damals erläutert, wie er die Perfusoren befüllt habe. Und diese Vorgehensweise sei falsch gewesen.

Der jetzige Einwand der Verteidigung: Die Zeugen hätten dies falsch verstanden. „Man tut sich schwer, hier an ein Komplott gegen Sie zu denken“, sagt der Vorsitzende Richter. In der Berufungsverhandlung will der Angeklagte vorerst nichts zu den Vorwürfen sagen. Nach dem ersten Urteil habe er einen „psychischen Zusammenbruch“ erlitten, so der 42-Jährige. Der Prozess wird fortgesetzt.