Lang wurde über den Luftreinhalteplan diskutiert, jetzt macht das Land beim Fahrverbot einen Rückzug. Foto: dpa

Die Landesregierung wird die für Fahrverbote geplante Maßnahme M 2b aus dem Entwurf des Luftreinhalteplans für Stuttgart ersatzlos streichen. Grund für den Rückzug ist das Bundesverkehrsministerium.

Stuttgart - In Stuttgart wird es großräumig absehbar keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben. Die Landesregierung wird die für Fahrverbote geplante Maßnahme M 2b aus dem Entwurf des Luftreinhalteplans ersatzlos streichen. Mit der Maßnahme war vorgesehen, allen Dieselfahrzeugen unterhalb der Euronorm 6 an Feinstaub-Alarmtagen die Fahrt in die Stadt zu verwehren. Dazu sollten alle Hauptzufahrtsstrecken ab dem 1. Januar entsprechend beschildert und kontrolliert werden.

Grund für den Rückzug vom Fahrverbot ist eine neue Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums. Das Haus von Minister Alexander Dobrindt (CSU) hat dem Land mitgeteilt, dass streckenbezogene Fahrverbote rechtlich nicht zulässig sind, wenn durch die Kombination von Straßen eine Zone gebildet wird. Auf diesen rechtlichen Mangel im Luftreinhalteplan des Landes hatte vor Monaten bereit der Stuttgarter Fachanwalt Professor Christofer Lenz hingewiesen.