Wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts musste die NPD eine Strafe zahlen. Weil die rechtsextreme Partei das nicht tat, stoppte der Bundestag die Zahlungen. Das Bundesverfassungsgericht hat das nun bestätigt.

Wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts musste die NPD eine Strafe zahlen. Weil die rechtsextreme Partei das nicht tat, stoppte der Bundestag die Zahlungen. Das Bundesverfassungsgericht hat das nun bestätigt.

Karlsruhe/Berlin - Die rechtsextreme NPD bekommt vorerst keine staatlichen Gelder mehr. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und stellte sich damit hinter den Bundestag, der die Auszahlung wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe gegen die NPD gestoppt hatte. Mit dem am Montag gefällten Urteil der Karlsruher Richter darf die zum 15. November anstehende Zahlung von rund 300.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung mit einer fälligen Strafzahlung in Millionenhöhe verrechnet werden.

Wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts von 2007 muss die Partei eine Strafe in Höhe von 1,27 Millionen Euro zahlen, was sie jedoch bis heute nicht getan hat. Die NPD hat gegen die Strafe nämlich eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die aber noch nicht entschieden wurde.

NPD hat schon länger finanzielle Schwierigkeiten

Die NPD steckt schon seit längerem in finanziellen Schwierigkeiten. Im Frühjahr hat sie eigenen Angaben zufolge aus Geldnot allen sieben Mitarbeitern der Berliner Parteizentrale gekündigt. Bei der Bundestagswahl im September kam sie zudem nicht über einen Zweitstimmenanteil von 1,3 Prozent hinaus.

Die NPD bekommt - wie andere Parteien auch - Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Summe richtet sich nach den bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen erzielten Stimmen sowie nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird vom Bundestag in vierteljährlichen Raten ausgezahlt. Die NPD erhielt zuletzt pro Quartal 303.414 Euro.

Die Auszahlung an die NPD hatte der Bundestag schon zu Beginn des Jahres gestoppt, war damals jedoch am Verfassungsgericht gescheitert. Im Mai entschieden die Karlsruher Richter mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl, ohne die staatlichen Mittel könne die Partei nur eingeschränkt für sich werben. Nun lehnte es der Zweite Senat jedoch ab, diese einstweilige Anordnung zu wiederholen. Die Partei habe es versäumt, vor Gericht eine Stundung der Strafzahlung voranzutreiben, hieß es zur Begründung. „Indem die NPD eine bereits erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin für erledigt erklärt hat, hat sie die fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ausgeschöpft.“

Darüber hinaus droht der rechtsextremen Partei noch immer ein Verbotsverfahren. Noch in diesem Jahr will der Bundesrat beim Verfassungsgericht einen entsprechenden Antrag stellen. Auch bei den derzeitigen Koalitionsverhandlungen von Union und SPD spielt das Thema eine Rolle. Die Sozialdemokraten wollen durchsetzen, dass neben dem Bundesrat mindestens ein weiteres Verfassungsorgan - Bundesregierung oder Bundestag - gegen die NPD vor Gericht zieht.