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Eine Gesetzesinitiative, damit Parteien wie die NPD sich künftig nicht mehr durch öffentliche Mittel finanzieren können, hat der Bundesrat einstimmig beschlossen. Nun soll das Grundgesetz geändert werden.

Berlin - Der Bundesrat drängt darauf, dass sich extremistische Parteien wie die NPD künftig nicht mehr mit öffentlichen Mitteln finanzieren können. Die Länderkammer beschloss am Freitag einstimmig eine von Niedersachsen vorgelegte Gesetzesinitiative, mit der Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden sollen, wenn sie Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgen.

Grundgesetz soll geändert werden

Dafür soll nach dem Willen der Länderkammer zunächst das Grundgesetz geändert werden. Zusätzlich sollen nach dem Willen des Bundesrats das Parteiengesetz, die Verwaltungsgerichtsordnung und des Einkommensteuergesetz geändert werden. Mit der Gesetzesinitiative zog die Länderkammer die Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die rechtsextreme NPD nicht zu verbieten. Die Karlsruher Richter hatten bei ihrem Urteil vom Januar angedeutet, dass die NPD stattdessen von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte.

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, die Finanzierung extremistischer Parteien durch den Staat könne nicht hingenommen werden. Er verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die NPD als verfassungsfeindlich einstufte. Die Karlsruher Richter hätten wegen des geringen Einflusses der NPD auf deren Verbot verzichtet, der Partei aber keineswegs einen „Persilschein“ ausgestellt. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil hatte der Bundesrat bereits im Februar eine Resolution verabschiedet, die den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zum Ziel hatte. Die Gesetzesinitiative wird nun an Bundestag und Bundesregierung weitergeleitet.