Auch wer seinen Namen tanzen kann, darf hier nicht parken. Foto: Sandra Hintermayr

Über ein ganz besonderes Parkverbotsschild sind wir in Möhringen gestolpert. Trotz der eindeutigen Wortwahl wirft es für uns allerdings mehr Fragen auf, als es beantwortet.

Möhringen - Als die Autorin dieser Zeilen an dem Schild vorbeiläuft, gerät sie ins Stolpern. Hat sie ihren kleinen roten Flitzer doch beinahe vor der Garage geparkt, an der dieses Parkverbotsschild hängt. Ein Blick zurück beruhigt das Gewissen: das Auto blockiert keine Einfahrt. Ob das daran liegt, dass die Autorin in der Schule weder Singen und Klatschen gelernt hat, noch ihren Namen tanzen kann, bleibt ungeklärt.

Es mag auf den ersten Blick lustig wirken, doch auf den zweiten wirft das Blech Fragen auf. Befähigt eine Waldorfschule ihre Eleven nicht dazu, ein Parken-verboten-Schild als solches zu erkennen? Stellen ehemalige Waldorfschüler ihren fahrbaren Untersatz gezielt vor einer Garagenausfahrt ab, um den weiteren Weg singend und klatschend zurückzulegen, während sie heiter ihren Namen tanzen?

Dazu ist dem Auge der Schreiberin natürlich sofort der Schreibfehler in der Ausfahrt aufgefallen. Ist der beabsichtigt? Wenn ja, was möchte der Schildbesitzer damit zum Ausdruck bringen? Und wie passen drei Autos hintereinander in eine handelsübliche Garage?

Letztlich bleibt noch anzumerken, dass die Autorin selbst keine Vorurteile gegenüber Waldorfschülern hat, kennt sie doch selbst Eltern, die ihre Kinder dort hinschicken. Als Laternenparkerin erübrigt sich für sie auch die Frage, wo sie ein solches Schild herbekommt.