Schäden an einer Stützmauer sind die Ursache für die beengten Parkverhältnisse. Foto: /privat

Steinheims Bürgermeister weist darauf hin, dass die Stadt auch in der beengten Parksituation in der Rielingshäuser Straße vorschriftsgemäß zu handeln habe.

Steinheim - Vor ein paar Tagen hatte sich Matthias Reinbold über die Ankündigung eines Strafzettels an seinem Auto mächtig geärgert. Der Anwohner aus der Rielingshäuser Straße in Steinheim war der Meinung gewesen, dass er die Parkplatzmarkierung nur um wenige Zentimeter überschritten habe, sodass Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer auf dem Gehweg noch genügend Platz gehabt hätten. Er hatte der Verwaltung vorgeworfen, nicht mit Augenmaß vorzugehen. Die Anwohner hätten es wegen der beengten Verhältnisse ohnehin schwer, überhaupt einen Parkplatz zu finden. Zudem führe die Markierung dazu, dass an parkenden Autos immer wieder Seitenspiegel beschädigt würden, weil diese bei korrektem Parken in die Straße hineinragen würden.

Inzwischen hat der Steinheimer sein Knöllchen erhalten und wird das Verwarnungsgeld von 20 Euro auch bezahlen. „Dagegen vorzugehen, bringt sicher nichts“, glaubt er. Er hoffte vielmehr auf eine Kulanzentscheidung der Stadt, da Fußgänger ganz überwiegend den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite nutzen würden, weil der Platz zwischen der Stützmauer und den abgestellten Autos sehr knapp sei. Zudem sei zu berücksichtigen, dass in der Rielingshäuser Straße immer wieder Anhänger über mehrere Tage abgestellt würden, was viel mehr störe, aber nicht sanktioniert werde.

Beginn der Baumaßnahmen noch nicht absehbar

Die Hoffnung auf eine Kulanzentscheidung ist allerdings geplatzt. Bürgermeister Thomas Winterhalter hat Matthias Reinbold inzwischen eine E-Mail geschrieben und erklärt, dass der Vollzugsdienst kein Ermessen gehabt habe, und um Verständnis geworben. Die beengte Situation habe mit einer Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart zu tun, das den Bereich vor der Stützmauer wegen eines drohenden Schadens gesperrt habe. Ein geologisches Gutachten sei in Auftrag gegeben worden, wann welche Baumaßnahmen ergriffen würden, sei derzeit noch nicht absehbar. Die derzeitigen Parkmarkierungen, nach denen Autos auf der Hälfte des Gehweges stehen dürfen, bestünden zudem seit vielen Jahren und seien nur noch einmal deutlicher sichtbar gemacht worden. Verkehrskontrollen gebe es im gesamten Stadtgebiet von Steinheim einschließlich der Ortsteile Kleinbottwar und Höpfigheim. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens sei aber die Rielingshäuser Straße auch regelmäßig im Fokus des Vollzugsdienstes.

Wie sich aus den gefertigten Bildern ergebe, habe Matthias Reinbold am fraglichen Tag Ende Oktober die Parkmarkierung nicht nur um zwei bis drei Zentimeter überschritten, sondern deutlich mehr. Winterhalter erläuterte zudem, dass zwischen Ausstellung des Bescheids und Zustellung regelmäßig mehrere Tage lägen, da die Abläufe unter Einbindung des Rechenzentrums keine kürzeren Fristen möglich machten.