In fünf weiteren Wohnquartieren der Landeshauptstadt gilt von 1. Mai an die Anwohnerparkregelung. Das Fraktionsbündnis SÖS/Die Linke fordert jedoch so schnell wie möglich eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet.
Als 2011 im Stuttgarter Westen das Parkraummanagement installiert wurde, war der Aufschrei groß. Anwohner sprachen von Abzocke, denn der Parkausweis für 30,70 Euro bot keine Stellplatzgarantie. Die Gebühr galt nur als Berechtigung. Auf diese Weise sollten insbesondere Pendler ferngehalten werden, die ihr Auto zum Nulltarif abgestellt hatten, um dann mit dem ÖPNV in die City zur Arbeit zu fahren. Doch die Kritik verstummte schnell, denn das Parkraummanagement war ein Erfolg, die unerwünschten Pendler wurden vertrieben.
Parkraummanagement seit 2017 in Bad Cannstatt
Grund genug für die Stadt, die Regelung auf die übrigen vier Innenstadtbezirke (2015 und 2016) sowie Bad Cannstatt (2017) zu erweitern. Der Nachteil: Es gab einen Verdrängungseffekt, da die Pendler sich in den Nachbargebieten einen „Gratisparkplatz“ suchten. Doch schon damals war abzusehen, dass sich die Anwohnerparkregelung weiter ausdehnen wird.
Mittlerweile hat der Gemeinderat in sechs Stufen das Parkraummanagement auf den Weg gebracht, darunter auch in Randbezirken wie Vaihingen (2021), Untertürkheim (2021) oder Degerloch (2023). Gleichzeitig wurden Optionsgebiete festgelegt, da viele Wohnquartiere und Stadtteile – etwa der Burgholzhof oder Sommerrain – sich ebenfalls eine Parkraumbewirtschaftung wünschten.
Parkraummanagement erneut erweitert
Ab dem 1. Mai wird jetzt in weiteren fünf Gebieten aus dem Wunsch Realität. Das größte liegt in Gaisburg und betrifft 1050 Parkplätze zwischen der Wangener Straße, der Straße Am Klingenbach, der Plettenberg- und der Drackensteinstraße. In Bad Cannstatt wird im Stadtteil Espan die Parkraumbewirtschaftung für geschätzte 300 Stellplätze eingeführt sowie in Stuttgart-Ost im Schlachthofviertel (150 Plätze). In Stuttgart-Vaihingen sind gleich zwei Quartiere mit insgesamt rund 850 Stellplätzen betroffen: Das erste wird im Westen von der Gäubahn, im Norden von der Möhringer Landstraße, im Osten von der Friedrich-List-Straße sowie im Süden von der Ernsthalden- beziehungsweise Jurastraße begrenzt. Das zweite umfasst Bereiche von Dürrlewang und Rohr und wird im Westen durch die Gäubahn, im Süden von der Osterbronnstraße, im Osten von der Galileistraße sowie im Norden durch den Grünzug Espan (Liebknechtstraße) begrenzt.
Eigentlich standen in Stuttgart-Nord (Gunter-/Wartberg- und Volkerstraße) und Untertürkheim (Benzviertel) zwei weitere Quartiere auf der Agenda des Tiefbauamts. „Die Begleitmaßnahmen zur baulichen Umgestaltung des Straßenraums sind noch nicht abgeschlossen“, sagt Frederike Myhsok, Sprecherin der Stadt Stuttgart. Daher gebe es Verzögerungen. „Zwei Optionsgebiete im Fasanenhof konnten zudem in dieser Umsetzungsstufe noch nicht berücksichtigt werden“, sagt die Stadtsprecherin. Die Voraussetzungen einer Bewohnerparkregelung für diese Gebiete waren zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage nicht gegeben.
Kommunen haben mehr Handlungsfreiheit
Doch mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Juli 2024 haben die Kommunen bei der Einführung einer Anwohnerparkregelung jetzt deutlich mehr Handlungsfreiheit. „Schon bei drohendem Parkraummangel kann ein Bewohnerparken angeordnet werden, um einem erheblichen Parkdruck – wo vermeidbar – vorzubeugen“, heißt es auf der Webseite der Bundesregierung. Damit reichen künftig Prognosen aus, um den Parkraum vorausschauend so zu ordnen, sodass „die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Stadtbild möglichst geringgehalten werden“.
Mehr Möglichkeiten für Parkraummanagement
„Vor der Novellierung war die Einführung einer Bewohnerparkregelung nur mit dem Nachweis eines erheblichen Parkdrucks möglich“, erklärt Stadtsprecherin Myhsok. Das war allerdings mit großem Aufwand verbunden. „Die Erhebungen erfolgten durch Begehungen des Straßenraums“, sagt die Sprecherin. Dabei wurde jedes parkende Fahrzeug sowie jeder Parkplatz erfasst. Falls die Parkplatzauslastung über 100 Prozent lag, hatte die Stadt die Möglichkeit, das Parkraummanagement einzuführen.
In der Novellierung der StVO sieht das Fraktionsbündnis SÖS/Die Linke jetzt eine große Chance für die Landeshauptstadt. „Auf Stuttgart bezogen bedeutet dies, dass ein flächendeckendes Parkraummanagement für die Gesamtstadt ein geeignetes Instrument ist, insbesondere Verdrängungseffekte und zusätzlichen Parksuchverkehr zu reduzieren“, heißt es in ihrem Antrag. Beide Fraktionen erwarten jetzt, dass die Verwaltungsspitze von der neu erlangten Handlungsfreiheit Gebrauch macht und einen Plan erarbeitet, bis wann auf der gesamten Fläche Stuttgarts ein einheitliches Parkraummanagement umgesetzt werden kann – ganz im Sinne einer ökologischen Verkehrswende.
Zeitplan für das Parkraummanagement
Dem Gemeinderat soll deshalb zeitnah ein Fahrplan präsentiert werden, wann das Parkraummanagement „flächendeckend ausgerollt“ werden kann. Die Kosten und die notwendigen Personalstellen sollen zudem gesondert von der Verwaltungsspitze bis zum Beginn der Haushaltsberatungen im Herbst 2025 dargelegt werden.
Infos zum Parkraummanagement
Beantragung
Ab sofort können Bewohnerparkausweise sowie Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende für die fünf neuen Gebiete online unter stuttgart.de/parkraummanagement beantragt werden. Hier gibt es auch sämtliche Infos rund um das Thema.
Bürgerbüro
Alternativ können die Anträge auch persönlich bei einem Bürgerbüro der Innenstadtbezirke sowie in Bad Cannstatt, Degerloch, Untertürkheim, Vaihingen und Zuffenhausen gestellt werden.
Gebühr
Die Verwaltungsgebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 30,70 Euro im Jahr. Er berechtigt zum gebührenfreien Parken im jeweiligen Bewohnerparkgebiet, in dem Antragsstellende mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.