Die Gewerbetreibenden tun sich immer schwerer mit dem Parken im öffentlichen Raum. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Handwerker in Baden-Württemberg hoffen auf einen landesweiten Parkausweis. Ein Pilotprojekt läuft erfolgreich – dennoch tritt die Landesregierung auf die Bremse.

Eine Wärmepumpe auf dem Lastenfahrrad transportieren? Das funktioniert nicht. Um Material zum Kunden zu bringen, braucht der Handwerker ein adäquates Dienstfahrzeug. Mittlerweile ist das Parken in immer mehr Städten und Gemeinden aber stark eingeschränkt oder sehr teuer. „Somit ist die Versorgung mit Handwerksleistungen – gerade in Innenstädten – mittelfristig nicht mehr gewährleistet“, warnt Peter Haas, der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags.

Weniger Bürokratie und Kosten bei Betrieben und Kunden

Folglich dringt seine Zunft immer ungeduldiger auf einen landesweiten Parkausweis für Gewerbetreibende. Zwar könnten in einigen Orten Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, dies sei aber meist aufwendig und nicht dauerhaft. Einheitliche Parkausweise mit besonderen Konditionen für Handwerksfahrzeuge würden für weniger Bürokratie und Kosten bei Betrieben und Kunden sorgen, zudem die Arbeitsabläufe erleichtern.

Seit Januar 2022 gibt es dazu ein auf ein Jahr angelegtes Pilotprojekt im Rems-Murr-Kreis. Dank des kreisweiten Parkausweises müssen die Betriebe dort nicht mehr für jede der 31 Städte und Gemeinden eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen. „Dies zeigt, wie es funktionieren kann“, sagt Haas unserer Zeitung. Nachfrage und Akzeptanz seien auf der Betriebsseite sehr hoch. Der Ausweis beinhalte drei Kfz-Kennzeichen zum Preis von 50 Euro. Bisher seien 600 Anträge für 1800 zugelassene Fahrzeuge gestellt worden. Andere Landkreise hätten ihr Interesse daran bekundet. Er hofft auf eine Ausweitung. „Nachdem die Landesregierung aber Mitte 2021 festgelegt hat, dass die alleinige Verantwortung für Parkgebühren und Regelungen für Anwohner- und Sonderparkausweise in der Hand der Landkreise liegt, halten wir eine baldige landesweite Lösung für eher unrealistisch“, bedauert Haas.

Wirtschaftsministerium will erst Erfahrungen einsammeln

Das Wirtschaftsministerium stehe den Ausweisen „grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, wenn sie zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung beitragen“, sagt eine Sprecherin. „Ob es dafür eines einheitlichen Handwerkerparkausweises bedarf, kann aktuell nicht abschließend beurteilt werden.“ Hierzu wolle das Ministerium – abgestimmt mit den anderen Ressorts – „zunächst die bisherigen Erfahrungswerte der zuständigen Kommunalbehörden oder gegebenenfalls der regionalen Handwerksorganisationen abwarten“. Zudem müsste eine landesweite Einführung mit Blick auf die bundesrechtlichen Vorgaben des Verkehrsrechts geprüft werden.

Digitales Angebot verfügbar

Im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes sei bereits die Verwaltungsleistung „Parkausweis für Betriebe“ digitalisiert worden, sagt die Sprecherin – sie stehe auf dem Online-Portal „service-bw“ bereit. Die Kommunen könnte diese aktivieren und den Unternehmen digital anbieten. So werde eine nutzerfreundliche Antragstellung über die Internetseite der Kommune ermöglicht.