Mehr als eine Unsitte: Das Parken auf dem Gehweg. Foto: Roberto Bulgrin

Die Linke im Esslinger Gemeinderat und die Fußgänger-Initiative FUSS fordern ein Konzept gegen Autofahrer, die mit ihren Fahrzeugen den Gehweg zuparken. Das Rathaus verweist auf die Verschärfung der Abschleppregeln und bessere Planungen für die Zukunft. Es sieht aber keinen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen.

Esslingen - Parken auf dem Gehweg: ein Ärgernis für alle Fußgänger, eine Zumutung besonders für diejenigen, die ohnehin in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Aber leider Alltag – auch in Esslingen. Die Linke hat deshalb einen Antrag eingebracht, der am Montag im gemeinderätlichen Mobilitätsausschuss behandelt werden soll. Die Verwaltung soll ein schlüssiges Konzept vorlegen, das dafür sorgen soll, „dass Falschparken öffentlich nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Gefährdung von vermeintlich Schwächeren wahrgenommen wird“, schreibt Fraktionschef Tobias Hardt. Aus Sicht der Verwaltung braucht es das aber nicht. Doch das Rathaus mache es sich da zu einfach, meint die Esslinger Ortsgruppe FUSS des Fachverbands Fußverkehr Deutschland.

Abschlepp-Richtlinien verschärft

Man wisse um die hohe Bedeutung der Fußgänger nicht zuletzt für die Verkehrswende, heißt es aus dem Rathaus. Weshalb man ihre Belange bei künftigen Vorhaben noch stärker in die Planung einbeziehen wolle. Man denke da beispielsweise an breitere Gehwege und sichere Überquerungsmöglichkeiten. Abgestellte Autos auf Gehwegen seien, sofern sie nicht auf entsprechend markierten oder beschilderten Plätzen stünden, eine Ordnungswidrigkeit. Der der städtische Vollzugsdienst selbstredend nachgehe und die nach geltender Rechtslage auch entsprechend geahndet würde, heißt es weiter in der Verwaltungsvorlage. Um die hohe Priorität der Fußgängerinteressen zu unterstreichen, seien Ende vergangenen Jahres die Richtlinien für das Abschleppen verschärft und auf der Homepage der Stadt auch veröffentlicht worden. Deshalb brauche man kein zusätzliches Konzept, da man ja schon Werkzeuge für die Ahndung des rechtswidrigen Verhaltens habe und die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgegeben seien. „Wir begrüßen es, dass die Stadt ihre Abschleppregeln nun verschärft hat. Wir begrüßen es außerdem, dass die Verwaltung das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen klar als Ordnungswidrigkeit benennt, die auch entsprechend zu ahnden ist“, schreibt Jörg Exner für den Verein FUSS in Kenntnis der städtischen Haltung, aber noch im Vorfeld der Ausschusssitzung. Allerdings reichten die vorhandenen Werkzeuge und der bloße Veränderungswillen nicht aus, um die Situation nachhaltig zu verbessern.

Getrübtes Rechtsempfinden

„Damit die massenhaften Parkverstöße auch konsequent geahndet werden können, benötigt die Vollzugsbehörde mehr Personal, das auch in den Stadtteilen zu Fuß unterwegs ist“, schreibt die Initiative. Die Finanzierung dürfte durch die drastische Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsverstöße gesichert sein, welche die Verkehrsminister und -ministerinnen von Bund und Ländern jüngst beschlossen hätten. Bislang seien Parkverstöße zu wenig oder – besonders in vielen Wohngebieten – praktisch überhaupt nicht geahndet worden. Das habe das Rechtsempfinden der Fahrzeughalter nachteilig beeinflusst.

Die Fußgänger-Vertreter fordern deshalb eine Aufklärungskampagne und die Überwachung der Wirksamkeit von getroffenen Maßnahmen – etwa über den regelmäßigen Zahlenrapport zu den abgeschleppten Fahrzeugen. Zudem kritisieren sie, dass die Restbreite von einem Meter auf Gehwegen für den Fußgängerverkehr viel zu gering sei. Deshalb solle die Stadt gegebenenfalls auch dort nachjustieren, wo sie das Parken auf Gehwegen anordne oder erlaube.

Als wichtigsten Grund für die Zunahme des Gehweg-Parkens macht die Initiative den wachsende Parkdruck im öffentlichen Raum aus. Sie schlägt deshalb vor, in belasteten Wohngebieten verstärkt auf Parkgebühren oder Anwohnerparken zu setzen, gegen die Zweckentfremdung privater Garagen vorzugehen und freie Kapazitäten in Parkhäusern und Tiefgaragen für Anwohnerparken zu nutzen.