Die Razzia im Bordell auf den Fildern fand Ende November 2014 statt. Foto: 7aktuell.de/Eyb

Eine Woche lang war ungewiss, ob der Prozess gegen die Betreiber des FKK-Klubs Paradise neu aufgerollt werden muss. Nun hat eine Vertretungskammer am Landgericht entschieden, dass die Richter nicht befangen sind.

Stuttgart - Eine Vertretungskammer des Landgerichts Stuttgart hat den im Paradise-Prozess gegen die siebte Strafkammer gestellten Befangenheitsantrag zurückgewiesen. Der Prozess gegen die Betreiber des FKK-Klub Paradise muss deshalb nicht neu aufgerollt werden. Die Verhandlung gegen den Bordell-Chef Jürgen Rudloff und seinen Marketing- und Pressechef Michael Beretin wegen der Beihilfe zum Menschenhandel, Zwangsprostitution und Betrug sowie einen ebenso wegen Betrugs Angeklagten wird am Dienstag fortgesetzt.

Antrag nach dem ersten Urteil

Die Kammer hatte am 21. Dezember den ehemaligen Geschäftsführer bereits zu einer zur Bewährung ausgesetzten zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil war auf Basis einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und seiner Verteidigung zustande gekommen. Die Verteidiger der restlichen Angeklagten hatten die gesamte Kammer im Anschluss mit der Begründung abgelehnt, nicht alle Absprachen öffentlich gemacht zu haben.