Fast 1000 Jahre alt ist das Verfahren, nach dem die Kardinäle ein neues Oberhaupt bestimmen: Abschottung und strenge Regeln sichern der ältesten Wahlmonarchie der Welt ihre Kontinuität und Unabhängigkeit.
Weißer Rauch entsteigt dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle. Dann erscheint der ranghöchste Kardinaldiakon auf der Mittel-Loggia des Petersdoms in Rom, um dem Volk zu verkünden: „Habemus papam – wir haben einen Papst!“ Diese Proklamation steht am Ende eines oft langwierigen, bis ins kleinste Detail geregelten Wahlprozederes, wie es der österreichisch-schweizerische Regisseur Edward Berger in seinem Oscar-nominierten Film „Konklave“ bildgewaltig für ein Millionenpublikum in Szene gesetzt hat.
Das Konklave in seiner heutigen Form folgt einer langen Tradition mit minutiös festgelegten Regeln, die über Jahrhunderte entstanden sind und immer wieder modifiziert wurden. Beinahe ein Jahrtausend hat es gedauert, bis sich die Regularien zu diesem geheimnisumwobenen Ritual herausgebildet haben, nach denen die Papstwahl heute vollzogen wird.
Den ersten Papst hat nach katholischer Lehre Christus selbst ausgewählt: „Du bist Petrus, der Fels, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen [...], und dir will ich den Schlüssel des Himmels geben.“ So steht es in der Bibel. Wie dann die Wahl des römischen Bischofs in den nächsten Jahrhunderten genau ausgesehen hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Fest steht, dass anfänglich jeder Papst seinen Nachfolger selbst bestimmen konnte, eine Regelung, die bald von einem Wahlverfahrens abgelöst wurde.
Dieses sah vor, dass drei Tage nach Beisetzung des verstorbenen Papstes Klerus und Volk von Rom den Papst bestimmen sollten, wobei der in Konstantinopel residierende oströmische Kaiser dem Wahlakt in letzter Instanz zustimmen musste. Erst dann durfte der Gewählte geweiht werden. Zu Beginn des 8. Jahrhunderts schwand der Einfluss Ostroms. Als letzter Papst wurde Gregor III. 731 von Byzanz bestätigt.
Mit der Loslösung von Ostrom war der weltliche Einfluss auf die Besetzung des Papstthrons nicht verschwunden. Vor allem die westlichen Herrscherdynastien, wie die fränkischen Könige und später die Machthaber aus dem ottonisch-salischen Herrschergeschlecht, versuchten nun ihrerseits eigene Kandidaten durchzudrücken – und machten die Papstwahl zum Politikum. Versuche, den Papst aus den Reihen des römischen Klerus zu wählen, waren 769 gescheitert.
Das Gerangel um die Besetzung des Heiligen Stuhls verschärfte sich. Im „saeculum obscurum“, dem dunklen Zeitalter am Ende des ersten Jahrtausends, stritten römische Adlige um den Papstthron, Päpste wurden abgesetzt, eingekerkert oder sogar ermordet.
Als Reaktion auf die Beschädigung des obersten Kirchenamtes und dessen Inhabers setzten Mitte des 11. Jahrhunderts klerikale Bestrebungen ein, das Papsttum zu reformieren und weltliche Einflüsse einzudämmen. Im sogenannten Papstwahldekret von 1059 beschränkte Papst Nikolaus II. den Kreis der Papstwähler auf eine kleine Zahl ausgewählter Bischöfe, die Kardinalbischöfe: die Papstwahl sollte zur alleinigen Angelegenheit des Klerus werden.
Spätere Modifikationen erweiterten die Papstwahlordnung: Auf dem 3. Laterankonzil 1179 wurde die Zweidrittelmehrheit der Kardinäle als Quorum für die Papstwahl festgelegt. Knapp 100 Jahre später schrieb Gregor X. in seinem Dekret „Ubi periculum“ vor, dass sich die Kardinäle bis zum Abschluss der Wahl strikt von der Außenwelt zu isolieren hätten. Diese Regelung ist der Beginn des Konklaves als verpflichtender Form der Papstwahl. Das Wort leitet sich ab vom lateinischen „cum clave“, „mit dem Schlüssel“, was bedeutet, dass die Wahl hinter verschlossenen Türen stattfinden soll.
Neben der Abschottung der Kardinäle sollte das Konklave den Abstimmungsprozess beschleunigen. Damit reagierte man auf einen Vorgang bei der Papstwahl 1268 in Viterbo, die ganze drei Jahre dauerte, weil die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande kam. Erst als man den Tagungsort hermetisch abriegelte, die Türen vermauerte und die Kardinäle auf Wasser und Brot setzte, einigten sich die Kirchenmänner – nach mehr als 1000 Tagen!
Fortan wurde das Einschließen zur Regel. Künftig sollten die Kardinäle binnen zehn Tagen einen Nachfolger wählen, ein frommer Wunsch, der sich bald als utopisch erweisen sollte. Hatte die Papstwahl zuvor an unterschiedlichen Orten stattgefunden, verlegten die Kirchenoberen sie 1484 in die neu gebaute Sixtinische Kapelle, in der das Konklave bis heute abgehalten wird. In der Folgezeit wurde das Prozedere nicht mehr groß angetastet. Lediglich beim Abstimmungsverfahren gab es Handlungsbedarf, da der Einfluss von außen, vor allem durch die damals führenden europäischen Großmächte Frankreich und Spanien, auf die Papstwahl zunahm. Hinzu kam, dass zu Beginn des 16. Jahrhunderts mächtige Kardinalsfamilien das Amt unter sich auskungelten.
Kardinälen aus Übersee reichte die Zeit nicht, um pünktlich zu erscheinen
Um politische und familiäre Bindungen und Loyalitäten zu unterbinden, regelte Papst Gregor XV. die Papstwahl grundlegend neu. In seiner Konklave-Reform (1621/1622) modifizierte er das Wahlverfahren dahingehend, dass künftig die Stimmen der Kardinäle im Konklave nicht mehr öffentlich abgefragt, sondern schriftlich und geheim abgegeben werden sollten. Die Absicht dahinter: die Kirchenmänner in ihren purpurfarbenen Soutanen sollten bei der Wahlentscheidung einzig ihrem Gewissen folgen und – „Gott vor Augen“ – den Würdigsten unter ihnen zum geistlichen Oberhaupt wählen. Durch dieses exklusive Wahlverfahren wurde die individuelle Wahlentscheidung unkontrollierbar – und somit die Autorität und Unabhängigkeit der Katholischen Kirche gestärkt.
Das System bewährte sich. Erst das 20. Jahrhundert brachte der Papstwahlgesetzgebung wieder tiefergreifende Änderungen. 1904 wurde das „ius exclusive“ verboten. Das bedeutet, kein Staat konnte mehr ein Veto gegen einen unliebsamen Kandidaten einlegen. Zudem zeigte sich 1922, dass die Dreitagefrist zwischen dem Tod des letzten Papstes und dem Beginn des Konklaves zu kurz war: Den Kardinälen aus Übersee reichte die Zeit nicht, um pünktlich zu erscheinen.
Trotz Abschottung bietet das Verfahren noch Raum für Intrigen
Pius XII. (1939–1958) veränderte die Zusammensetzung des Kardinalskollegiums. Er stockte die Zahl der nicht-italienischen Kardinäle auf, sodass die Einheimischen in die Minorität gerieten. Sein Nachfolger Johannes XXIII. (im Amt 1958–1963) erweiterte das Kollegium im Sinne einer Weltkirche um 55 Kardinäle, 30 davon Nicht-Italiener und 15 Nicht-Europäer.
Als energischer Organisator der Papstwahl in ihrer heutigen Gestalt entpuppte sich Paul VI. (Amtszeit: 1963–1978): Er bestimmte 1971, dass alle Kardinäle über 80 Jahre ihr aktives Wahlrecht verlieren. Zwei Jahre später legte er fest, dass die Zahl der wahlfähigen Mitglieder des Kardinalkollegiums 120 nicht überschreiten dürfe. Trotz Abschottung und strenger Regeln bietet das Verfahren zur Papstwahl noch Raum für allerlei Intrigen, so wie sie Edward Berger in seinem intimen Kammerspiel um Ehrgeiz und Macht realitätsnah nachgezeichnet hat.