Wie die Schilder für das Diesel-Fahrverbot aussehen werden kann das Verkehrsministerium noch nicht zeigen. Foto: dpa

Die Landesregierung wird das Ergebnis ihrer Beschwerde gegen ein Euro-5-Fahrverbot nicht abwarten.

Stuttgart - Der Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt soll zwischen Mitte und Ende August öffentlich ausgelegt werden. Dann können Betroffene Einwände geltend machen. Die Beschwerde der Landesregierung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) gegen das ihr angedrohte Zwangsgeld ändere diesen Zeitplan nicht, teilte das Verkehrsministerium auf Anfrage mit.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land aufgefordert, neben dem Fahrverbot für Euro-4-Diesel ab 1. Januar auch ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel aufzunehmen. Bei einer Weigerung würden 10 000 Euro fällig. Dagegen hat die grün-schwarze Koalition Beschwerde eingelegt.

Verfahren dauert rund zwei Monate

Ein Beschwerdeverfahren dauere in der Regel im Schnitt zwei Monate, Abweichungen nach oben seien zum Beispiel bei bedeutenden Verfahren möglich, wenn die Streitparteien vielfach schriftlich aufeinander antworteten, so die Auskunft der VGH-Pressestelle. Das Beschwerdeverfahren werde laut Prozessordung nicht in einer mündlichen Verhandlung entschieden. Diese kann von den Parteien beantragt werden, sie wäre aber „die absolute Ausnahme“, sagte ein Presserichter.

Der neue Luftreinhalteplan soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt sollen Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4 nicht mehr in die Stadt fahren dürfen. Vom 1. April an wären dann auch die in Stuttgart registrierten Autos von diesem Fahrverbot betroffen. Die dazu nötige Beschilderung könne noch nicht gezeigt werden, so das Ministerium.