Wegen Softwarepanne sind Tausende Steuerzahler in falscher Steuerklasse gelandet Foto: dpa

Wegen einer falschen Korrektur drohen im - August weitere fehlerhafte Gehaltsabrechnungen, die auf eine Softwarepanne beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zurückgehen.

Stuttgart/Berlin - Im August drohen weitere fehlerhafte Gehaltsabrechnungen, die auf eine Softwarepanne beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zurückgehen. „Ja, grundsätzlich besteht in einigen Fällen diese Möglichkeit“, bestätigte ein Sprecher des Finanzministeriums den Stuttgarter Nachrichten.

Bei der Panne waren bundesweit 28 787 Arbeitnehmer aus anderen Steuerklassen in die höchste Steuerklasse I für Unverheiratete gerutscht. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Bei einigen Betroffenen aus der Steuerklasse III hatte dies zur Folge, dass sie im Juli kein Gehalt bekommen haben.

Nach einem Bericht der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, der unserer Zeitung vorliegt, fand vom 28. bis 29. Juli eine Datenbereinigung statt, bei der dieser Fehler korrigiert werden sollte. Dadurch ist der Beziehungsstatus der Betroffenen zwar wieder auf „verheiratet“ gestellt worden. Einige Bürger sind dieses Mal jedoch statt in die günstige Steuerklasse III in die Steuerklasse IV geraten. „Ja, in der Zeit vom 28. bis 29. Juli 2015 fand eine Bereinigung der Datenbestande statt“, bestätigte der Sprecher des Finanzministeriums den Stuttgarter Nachrichten: „Dabei wurde leider in einigen Fällen die fehlerhafte Steuerklasse I nicht in die korrekte Steuerklasse III, sondern in Steuerklasse IV geändert.“ Schwacher Trost: „Dies betrifft allerdings nicht alle 28 787 Fälle.“

Für die Finanzbeamten bedeutet dies laut dem internen Bericht einen erheblichen Mehraufwand. Teilweise hatten die Beamten vor Ort die Steuerklassen nämlich schon wieder korrigiert. Durch die Datenbereinigung sind diese Korrekturen jedoch teilweise wieder überschrieben worden. In Baden-Württemberg sind laut Oberfinanzdirektion Karlsruhe zwischen 3150 und 6300 Arbeitnehmer betroffen. In ihrem Bericht warnt die Behörde, „dass mit Schadenersatzforderungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu rechnen ist.“