Wenn Steuerfahnder zur Durchsuchung anrücken und fündig werden, droht den Verdächtigen oftmals eine Haftstrafe, heißt es. Foto: dpa

Die Enthüllungen über Steuerhinterziehung und Geldwäsche haben weltweit Steuersünder aufgeschreckt. Trotzdem bleiben immer noch zahlreiche mutmaßliche Verdächtige im Verborgenen. Experten raten ihnen dringend zur Selbstanzeige.

Stuttgart - Seit der Aufdeckung von Steueroasen, Steuertricks und Steuerhinterziehung unter den Schlagwörtern Panama- und Paradise-Papers zittern Steuerhinterzieher weltweit. Trotz des großen Entdeckungsrisikos haben sich anscheinend viele Betroffene aber immer noch nicht offenbart. Denn obwohl die pikanten Papiere bereits im April 2016 beziehungsweise im November 2017 veröffentlicht wurden, trudeln nach wie vor immer wieder noch Selbstanzeigen bei den Staatsanwaltschaften ein. Kurz vor Jahresende 2017 gab es in Deutschland laut Medienberichten rund 3600 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung. Die Berichte berufen sich auf die Finanzministerien der Länder.

Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), hält es für „kurios, dass es immer noch so viele Selbstanzeigen gibt. Das sind vermutlich die Hartgesottenen, die nun doch nervös werden, oder Erben, die von den Geldern erst spät erfahren haben“, sagt er. Derweil erklärte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) unlängst in einem Interview, dass viel Geld von einer Steueroase in die nächste geschoben und damit dem Fiskus vorenthalten werde.

Einnahmen von fünf bis sechs Milliarden Euro durch Steuer CDs

Dabei waren die Steuerbehörden in den letzten Jahren durchaus erfolgreich bei der Verfolgung von Steuer- und Geldwäschedelikten. Allein die unter dem früheren nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Bojahns (SPD) seit 2010 aufgekauften elf Datenträger hatten in Deutschland laut Eigenthaler weit über 100 000 Selbstanzeigen zur Folge und bescherten dem Fiskus Einnahmen von fünf bis sechs Milliarden Euro. „Dazu kommen jährliche Hinterziehungszinsen von sechs Prozent. Oftmals kamen noch beträchtliche Bußgelder der betroffenen Banken hinzu“, sagt er.

Wie Steuerfahnder vorgehen – nach was sie suchen, welche Objekte sie durchsuchen und wen sie unter die Lupe nehmen –, weiß Alexander Littich. Er ist für das Beratungsunternehmen Ecovis tätig und auf Steuerfälle spezialisiert. Im Visier seien Briefkastenfirmen ohne operativen Geschäftsbetrieb und Firmenstrukturen, Familienstiftungen, Trusts sowie andere Konstruktionen, deren Ziel es ist, Steuern zu sparen. „Meist handelt es sich um Unternehmer, die ihr Schwarzgeld steuervermeidend im Ausland angelegt haben“, erklärt Littich, der seine Kanzlei im niederbayerischen Landshut hat. Er hat zwei Mandate, die von den Ermittlungen im Rahmen der Panama Papers betroffen sind. In beiden Fällen geht es um Beträge über zwei Millionen Euro. In einem Fall handle es sich um eine Selbstanzeige, im anderen Fall habe sich ein Mandant nach einer Durchsuchung in der Hoffnung auf einen Deal an die Kanzlei gewandt. „Die Ermittler haben alle betrieblichen und privaten Unterlagen – wie Bankunterlagen, Steuerunterlagen, Korrespondenzen, Verträge und EDV – durchsucht, um Hinweise auf die Herkunft des im Ausland festgestellten Vermögens zu finden“, so der Steuerberater. „Gleichzeitig werden die sichergestellten Unterlagen dazu verwendet, eine Geldverkehrs- oder Kapitalflussrechnung zu erstellen. So wird kontrolliert, über welche Mittelzuflüsse der Mandant laut Steuererklärung und Bankunterlagen verfügt hat und welche Ausgaben er getätigt hat. In der Regel wird durch eine Vergleichsbetrachtung festgestellt, dass der Unternehmer aus den steuerlich erklärten Einkünften niemals das Vermögen im Ausland ansammeln konnte. Damit wird der Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung verhärtet.“

Ohne Selbstanzeige kann es zur Durchsuchung kommen – und dann droht oft eine Haftstrafe

Aufmerksam werden Ermittler durch „einzelne Kontobewegungen, die aufgrund ihrer Größenordnung auffällig sind“, sagt Littich. Auch Daten aus der Internetplattform „ICIJ offshoreleaks“ können zu einem Anfangsverdacht führen.

Betroffenen, die noch nicht im Visier der Ermittler sind, rät Littich dringend zu handeln, obwohl die Voraussetzungen für steuerbefreiende Selbstanzeigen 2015 verschärft wurden. Er selbst sei mit mehreren Mandanten im Gespräch, die über eine Selbstanzeige nachdächten. „Viele unterschätzen das drohende Strafmaß ohne strafbefreiende Selbstanzeige und sind oft überrascht, dass die Nachzahlungen bei Abgabe einer Selbstanzeige gar nicht so hoch sind.“ Ohne Selbstanzeige kann es dagegen zu einer Durchsuchung kommen – und dann drohe oft eine Haftstrafe. Wenn ein Steuerpflichtiger auf der Seite von „ICIJ offshoreleaks“ eine von ihm gegründete Firma finde, solle er sich dringend an einen Anwalt wenden, empfiehlt Littich. „Zu warten und darauf zu hoffen, dass die Steuerfahndung nicht kommt“, sei „sicher der gefährlichste Weg“. Erben sollten beachten, dass Unwissen nicht vor Strafe schützt: „Es gibt eine Pflicht für Erben als Rechtsnachfolger des Verstorbenen, unrichtige Steuererklärungen zu korrigieren. Unterlässt er dies wissentlich, gerät er in eine eigene Strafbarkeit durch Unterlassen.“