Damit die Geschenke rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum liegen, müssen sie bald abgeschickt werden. Foto: dpa

Mit interaktiver Grafik - Wer sich Weihnachtsgeschenke von Online-Händlern zuschicken lässt oder entfernte Verwandte mit Geschenken bedenken möchte, sollte seine Rechte bei Versand und Lieferung kennen. Die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale geben Tipps.

Bis wann muss ich die Weihnachtspost abgeschickt haben, damit sie rechtzeitig bis zum 24. Dezember zugestellt wird?
Briefe und Karten an Geschäftspartner und Kunden sollten spätestens bis zum 13. Dezember in der Post sein. So bekommen diese den Weihnachtsgruß auch dann, wenn sie bereits vor den Feiertagen ein paar Tage freinehmen. Wer seinen Verwandten schriftliche Weihnachtsgrüße schickt, sollte sie bis spätestens Samstag vor der letzten Leerung in den Briefkasten schmeißen. In diesem Jahr ist das der 20. Dezember. Pakete in die Nachbarländer müssen bei DHL bis voraussichtlich 17. Dezember aufgegeben werden, Sendungen in den Rest Europas bis zum 11. Dezember. Bei DPD liegt der Stichtag je nach Land zwischen dem 16. und 18. Dezember, bei Hermes ist es genau wie bei UPS der 15. Dezember. GLS gibt den 17. Dezember an. Was die Einlieferstichtage betrifft, geben DPD, GLS und UPS für den innerdeutschen Versand den 19. Dezember an, bei Hermes ist es wahrscheinlich der 22. Dezember. Bei DHL reicht voraussichtlich sogar die Aufgabe der Pakete am Vormittag des 23. Dezember. Grundsätzlich sollte man aber nicht den letzten Tag der Frist abwarten, um seine Weihnachtspakete auf den Weg zu bringen. Denn traditionell ist die Vorweihnachtszeit die Hauptsaison der Paketdienste.
Gibt es zwischen den Zustelldiensten Unterschiede in Sachen Qualität und Schnelligkeit?
Die Stiftung Warentest hat aktuell die fünf größten Paketdienstleister auf Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Qualität geprüft und 100 gleiche Pakete mit zerbrechlicher Ware quer durch Deutschland geschickt. Das Ergebnis: Der Dienstleister DHL brauchte meist ein bis zwei Tage für den Transport in Deutschland und ging von allen anderen Unternehmen am sorgfältigsten mit der Sendung um, weshalb die Stiftung Warentest ihn mit der Note „gut“ bewertete. Bei dem Konkurrenten Hermes ging bei dem ein- bis zweitägigen Versand mehr kaputt, dafür war der Service gut. Eher befriedigend schnitten die Dienstleister GLS, UPS und DPD ab: Hier bemängelten die Tester fehlende Informationen auf deren Webseite sowie den fehlenden Service bei der Zahlung und der Sendungsverfolgung. Hauptproblem bei allen Paketdiensten war aber die Zustellung: Viele Pakete landeten beim Nachbarn oder wurden einfach vor der Tür abgestellt, teils ohne Benachrichtigung.

Dürfen Paketzusteller das Paket an Dritte ausliefern – etwa den Nachbarn?
Ist der Adressat des Päckchens nicht zu Hause, wird die Sendung auch gerne mal beim Nachbarn abgegeben. Tatsächlich sind solche Auslieferungen an Dritte auch erlaubt – sofern der eigentliche Empfänger mittels einer gut leserlichen Karte informiert wird (Urteil des OLG Köln; AZ: 6U 165/10). Gibt es keine Benachrichtigung und das Paket verschwindet, muss der Zustelldienst den Wert bis zum Haftungshöchstwert (etwa 500 Euro) ersetzen, so die Stiftung Warentest im Heft „Test“ (12/2014). Was Zusteller aber keinesfalls dürfen: Pakete einfach vor der Haustür oder auf der Terrasse abstellen. Nur wenn eine schriftliche Zustimmung diese Art der Zustellung erlaubt (Urteil des VG Düsseldorf; AZ: 10K 915/10). Wer nicht will, dass seine Pakete an Dritte abgegeben werden, kann eine Vereinbarung treffen, heißt es bei der Stiftung Warentest. „Die meisten Paketdienste bieten die Option an, einen Wunschort zur Paketablage zu bestimmen.“
Muss ich ein beschädigtes Paket entgegennehmen?
Quittiert der Empfänger ein beschädigtes Paket, hat er – sofern er es erst nach dem Auspacken bemerkt – unter Umständen Pech: Denn die Unterschrift bestätigt, dass die Lieferung ordnungsgemäß war. Nachbarn sollten daher beschädigte Pakete nicht annehmen. Wer selbst einen ramponierten Karton empfängt, sollte diesen in Anwesenheit des Zustellers öffnen und Schäden sofort reklamieren. Ansonsten müssen die Schäden innerhalb von sieben Tagen beim Paketdienst gemeldet werden.
Was habe ich für Rechte, wenn mein Paket verloren gegangen ist?
Normalerweise sind Päckchen und Pakete bei Zustellern mit 500 bis 750 Euro versichert. Bei Verlust haften sie auch bis zu diesem Wert. Doch dafür muss der Kunde zuvor den Verlust gemeldet haben und auch einen Nachforschungsantrag stellen. Dazu braucht es Einlieferungsschein und eine genaue Beschreibung des Inhalts. Wertvolle Gegenstände verschickt man am besten per Wertversand.
Was mache ich, wenn das Paket trotz Liefer-garantie zu spät kommt?
Wird bei der Bestellung ein exaktes Lieferdatum vom Online-Händler garantiert, ist dies bindend für den Händler. Ist absehbar, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, darf der Kunde sich das Produkt anderswo besorgen, heißt es bei Trusted Shops. Das Unternehmen bewertet die Seriosität von Online-Händlern und vergibt Gütesiegel. Der Kunde kann eine bestellte DVD zum Beispiel nach Absprache mit dem Online-Händler in einem Geschäft in der Nähe kaufen. Ist sie dort teurer, muss der Online-Händler ihm den Preisunterschied später erstatten. Die bestellte DVD darf zudem nach dem üblichen Rückgaberecht zurückgeschickt werden. Doch Vorsicht: Nicht jede Angabe zum Lieferdatum ist eine Garantie. Formulierungen wie „Lieferung voraussichtlich bis circa“ oder „in der Regel innerhalb von“ sind keine feste Versprechen und für den Anbieter auch nicht verpflichtend. (dpa/wa/czy)