Die Vonovia-Mieterinitiative hat am Dienstag vor dem Stuttgarter Büro des Unternehmens gegen dessen Politik protestiert. Foto: Horst Rudel

Weil das Stuttgarter Landgericht den Beschluss des Amtsgerichts Esslingen kassiert hat, bleibt Gisela Kindleb aus Ostfildern zumindest vorerst von einer Zwangsräumung verschont.

Ostfildern - Gisela Kindleb kann aufatmen: Das Landgericht Stuttgart verschafft der von einer Zwangsräumung bedrohten Frau aus Ostfildern im Streit mit dem Wohnungsunternehmen Vonovia zumindest eine Verschnaufpause. Die 10. Zivilkammer in Stuttgart bewertet ein von Gisela Kindleb vorgelegtes Attest anders als das Amtsgericht Esslingen. „Aufgrund der vorgelegten ärztlichen Stellungnahme ist glaubhaft gemacht, dass bei einer Räumung zum jetzigen Zeitpunkt ein erheblicher gesundheitlicher Schaden der Schuldnerin droht“, heißt es in der Begründung des Vorsitzenden Richters Frank-Martin Krauss. Die 66 Jahre alte Gisela Kindleb hatte bereits im vergangenen Juni die Einschätzung eines Facharztes für Psychiatrie vorgelegt, wonach die Rentnerin unter dem Eindruck der drohenden Obdachlosigkeit unter erheblichen psychischen Beschwerden leide. Erst am Montag bekräftigte der Mediziner wegen der Beeinträchtigungen seinen „dringenden fachpsychiatrischen Rat, die Patientin nicht aus der von ihr seit vielen Jahren bewohnten Wohnung zu verweisen“.

Landgericht sieht Erfolgsaussichten für Gisela Kindleb

Das Amtsgericht Esslingen hatte Gisela Kindlebs Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung als unbegründet zurückgewiesen, das Verfahren nach ihrer Beschwerde aber dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die sofortige Beschwerde Gisela Kindlebs, die sich gegen die Kündigung ihrer Wohnung und das gesamte Verfahren der Zwangsräumung richtet, ist aus Sicht des Landgerichts Stuttgart zulässig, und es „bestehen auch Erfolgsaussichten“, sagt Frank-Martin Krauss. Letztlich verfügt die 10. Zivilkammer, das Verfahren neu aufzurollen und noch einmal in die Beweisaufnahme einzutreten.

Das Landgericht stellt sich auch gegen die Auffassung der ersten Instanz, wonach die Verlegung des angekündigten Räumungstermins um etwa drei Wochen dazu führe, dass der gestellte Räumungsschutzantrag Gisela Kindlebs damit hinfällig sei. Vonovia hatte die für drei Tage vor Weihnachten anberaumte Zwangsräumung in der Parksiedlung Mitte Dezember verschoben. Der neue Termin war dann auf diesen Mittwoch, 16. Januar, gelegt worden.

Mieterin bestreitet, dass sie Tauben gefüttert habe

Das Esslinger Gericht muss sich nun erneut mit den Vorwürfen auseinandersetzen. Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen hatte Gisela Kindleb gekündigt, weil sie fortwährend Tauben gefüttert und so Ungeziefer, beispielsweise Ratten, in die Wohnanlage gelockt haben soll. Mehrere Aufforderungen und Abmahnungen habe die Mieterin ignoriert, kommentierte die Firma Vonovia im Dezember den jahrelangen Rechtsstreit. Gisela Kindleb weist diese Vorwürfe zurück. Sie habe lediglich Vögel, etwa Meisen, gefüttert.

In ihrer Beschwerde macht die zu 80 Prozent schwerbehinderte Mieterin Verfahrensmängel geltend. So sei überhaupt nicht bewiesen worden, dass sie Tauben gefüttert habe. Eine heimliche Kameraaufzeichnung beim Aufhängen von Meisenknödeln stuft sie als einen Verstoß gegen ihr Persönlichkeitsrecht ein. Zudem äußert sich die Rentnerin besorgt, dass der bisher mit der Angelegenheit befasste Amtsrichter befangen sein könnte.

Stadträtin vermutet einen Nachbarschaftskonflikt

Nachdem die Zwangsvollstreckung vorläufig eingestellt wurde, hofft die Stadträtin Jutta Zwaschka, dass Gisela Kindleb mit ihrer Rente von 1000 Euro langfristig in ihrer Wohnung bleiben kann. Sie steht der 66-Jährigen in dem Konflikt zur Seite. Jutta Zwaschka vermutet, dass sich hinter dem ganzen Wohndrama in Wirklichkeit ein Nachbarschaftskonflikt verbirgt.