Der Kletterwald an der Breslauer Straße ist der neueste Spielplatz auf Ostfilderner Gemarkung. Foto: Horst Rudel

Nach dem schweren Unfall auf einem Spielplatz der Kirche betont die Ostfilderner Stadtverwaltung, dass sie die Geräte auf ihren 40 Arealen von externen Prüfern regelmäßig abnehmen lässt. Zudem werfen Bauhofmitarbeiter in kurzen Intervallen ein Auge darauf.

Ostfildern - Das Unglück auf einem in kirchlicher Trägerschaft und Verantwortung stehenden Kinderspielplatz im Ostfilderner Stadtteil Nellingen, bei dem am 17. Dezember vergangenen Jahres ein Vierjähriger von einem umstürzenden, weil morschen Holzbalken getroffen und schwer verletzt wurde, hat Besorgnis in der Stadt ausgelöst. Wie sicher sind die städtischen Spielplätze? Wie, durch wen und wie oft werden diese kontrolliert?

Kann ein Unglück wie das im vergangenen Dezember auch auf einem der 40 städtischen Kinderspielplätze oder der zehn Schulhöfe passieren?

Was dem Vierjährigen auf dem eingezäunten, nicht öffentlich zugänglichen kirchlichen Areal geschehen ist, „ist dramatisch, keine Frage“, sagt der Ostfilderner Oberbürgermeister Christof Bolay. Auf den von der Stadt verantworteten Spielflächen habe er diesbezüglich „ein gutes Gefühl“, dass sie sicher seien. Denn sie würden engmaschig kontrolliert. Zudem würden die Balken an vergleichbaren Spielgeräten einbetoniert, wodurch deren Stabilität und Standsicherheit gewährleistet werde. Außerdem würden neue Spielplätze wie etwa der Kletterwald auf dem Spielplatz an der Breslauer Straße im Stadtteil Parksiedlung vor der Inbetriebnahme abgenommen und auf ihre Sicherheit geprüft.

Wie sieht es aber mit der Überprüfung älterer Spielplätze aus?

Generell werden laut der Stadtverwaltung alle Spielplätze einmal im Jahr durch einen externen und unabhängigen Gutachter kontrolliert. Dieser geht nach einer für Kommunen verbindlichen Liste vor, mit der er die Geräte systematisch inspiziert und eventuelle Mängel vermerkt. Laut der dafür gültigen DIN-Norm ist eine „besondere Sorgfalt bei sogenannten erdverbauten Hölzern erforderlich“, wie es im Informationsblatt „Spielplatzkontrolle und Spielplatzprüfung“ steht. Dabei geht es mitunter rustikal zu, indem mit einem Hammer gegen die Pfosten geschlagen wird, ein entnommener Bohrkern Aufschluss über den Zustand des Holzes gibt oder die kritische Zone im Boden freigelegt wird. Auf einem solchen im Boden verankerten Spielgerät ist der Junge verunglückt. Laut einem Gutachter sollte die Kirche dieses innerhalb eines Jahres ab dem Prüftermin austauschen. Diese Frist wäre in diesem März abgelaufen.

Was macht die Stadt außerdem, um die Gerätesicherheit zu gewährleisten?

Laut Michael Striebeck, bei der Stadt Ostfildern der Fachbereichsleiter Bauen und Immobilien, prüfen Bauhofmitarbeiter per „Sichtkontrolle“ einmal wöchentlich oder 14-tägig, ob auf den Spielplätzen alles in Ordnung ist. Das sei notwendig, weil es immer wieder zu Sachbeschädigungen komme, die beispielsweise scharfe Kanten an Spielgeräten verursachten. Dies werde dann umgehend vom Bauhof repariert. Bei diesen regelmäßigen Kontrollen würden auch weggeworfene Flaschen oder verstreute Glasscherben beseitigt, an denen sich spielende Kinder verletzen könnten. Das Bauhof-Personal besucht Michael Striebeck zufolge regelmäßig Schulungen, in denen darüber informiert werde, wie diese regelmäßigen Spielplatzkontrollen vorzunehmen seien.

Wie reagiert die Verwaltung, wenn der externe Gutachter Bedenken bezüglich der Sicherheit eines Gerätes äußert?

Laut Striebeck sei es „noch nie vorgekommen“, dass ein Spielgerät direkt aus dem Verkehr gezogen werden musste. Bei eventuellen Mängeln würden diese je nach der Priorität zeitnah behoben oder aber das Spielgerät gesperrt. Grundsätzlich gelte die Maxime: „Lieber stets schneller handeln, als einmal zu spät“, sagt Striebeck. Denn keinesfalls dürfe „ein Kind zu Schaden kommen“. An der Sicherheit von Spielgeräten „dürfen keine Abstriche“ gemacht werden.

Wie ist die Gesetzeslage für Spielplatzkontrollen und -prüfungen?

In Deutschland müssen Kinderspielplätze und insbesondere die dort installierten Geräte einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung unterzogen werden. Die gesetzliche Verpflichtung dafür ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, die dem jeweiligen Träger der Einrichtung auferlegt ist. Die jährliche Hauptinspektion und die Inspektion neu installierter Geräte sollte stets von sachkundigen, unabhängigen Personen, sogenannten Spielplatzprüfern, vorgenommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen die Prüfer mitbringen?

Die Spielplätze werden von zertifizierten Spielplatzprüfern abgenommen und kontrolliert. Für deren Ausbildung und Zertifizierung gibt es verschiedene Anbieter. Für die Prüfer gibt es neben den Richtlinien und einer einzuhaltenden DIN-Norm zudem einen beruflichen Verhaltenskodex, der an ihre Integrität, Eignung und Aufrichtigkeit appelliert.