Die Frau wollte mit einem sogenannten Nikab in den Unterricht kommen. Foto: dpa

Eine Frau darf im Unterricht eines Abendgymnasiums keinen Gesichtsschleier tragen. Das hat das Verwaltungsgericht in Osnabrück am Montag entschieden.

Osnabrück - Eine muslimische Frau darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen. Das Verwaltungsgericht lehnte am Montag einen Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Zuvor hatte sie angekündigt, sie werde angesichts des großen Medieninteresses an ihrem Fall nicht zu einem Erörterungstermin im Gericht erscheinen.

Die Verhandlung wurde daraufhin abgesagt, das Gericht entschied in Abwesenheit der Frau. Die Schule hatte darauf bestanden, dass die Frau ohne einen sogenannten Nikab am Unterricht teilnimmt – dieser Schleier lässt nur einen schmalen Sehschlitz frei. Die Frau kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.