Oskar Gröning vor Gericht in Lüneburg. Foto: dpa

Das Gericht in Lüneburg hat das Gnadengesuch des früheren SS-Mannes Oskar Gröning abgelehnt. Seine vierjährige Haftstrafe muss der 96-Jährige zeitnah antreten.

Lüneburg - Der wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch mit.

2015 wurde Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt

Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war Gröning 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, Gröning zeitnah die Ladung zum Strafantritt zu schicken. Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen.