Oscar Pistorius hatte am Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp in seinem Haus mit vier Schüssen durch eine Toilettentür getötet. Foto: dpa

Rückschlag für Oscar Pistorius: Das Verfassungsgericht in Südafrika hat seinen Antrag auf Berufung zurückgewiesen. Der 31-Jährige wollte gegen seine verschärfte Haftstrafe von 13 Jahren und 5 Monaten vorgehen.

Johannesburg - Das Verfassungsgericht in Südafrika hat den Antrag auf Berufung des wegen Totschlags verurteilten früheren Spitzensportlers Oscar Pistorius zurückgewiesen. Dies teilte das Gericht in Johannesburg in einer Erklärung vom 28. März mit, die am Montag veröffentlicht wurde. Der 31-Jährige wollte gegen die verschärfte Haftstrafe von 13 Jahren und 5 Monaten in Berufung gehen, die das Berufungsgericht im November vergangenen Jahres verhängt hatte. Die Richter hätten die von der ersten Instanz erkannten mildernden Umstände außer Acht gelassen, hieß es als Begründung.

Juristische Auseinandersetzungen durch mehrere Instanzen

Der unterhalb beider Knie amputierte Pistorius hatte am Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp in seinem Haus mit vier Schüssen durch eine Toilettentür getötet. Sein Fall vom international gefeierten Athleten zum Todesschützen und die darauffolgende juristische Auseinandersetzung durch mehrere Instanzen hatte weltweit Aufsehen erregt. Sprinter Pistorius hatte bei Paralympischen Spielen auf eigens angefertigten Karbon-Prothesen sechs Goldmedaillen gewonnen. In London startete er 2012 als erster beinamputierter Sportler bei den Olympischen Spielen.