Oscar Pistorius Foto: EPA

Am 9. Dezember treten Anklage und Verteidigung im Fall Pistorius erneut vor Richterin Thokozile Masipa. Es geht um die Frage, ob dem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben wird.

Johannesburg - Im Berufungsverfahren gegen Oscar Pistorius ist ein erster Termin für den 9. Dezember angesetzt worden. Das teilte die Nationale Strafverfolgungsbehörde (NPA) am Montag in Pretoria mit. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten dann Gelegenheit, vor Richterin Thokozile Masipa ihre Argumente für beziehungsweise gegen eine Berufung vorzubringen.

Pistorius war am 21. Oktober zu fünf Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp im Februar 2013 verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Mordes angeklagt. Sie betrachtet das Strafmaß als zu gering. Zudem habe Richterin Masipa bei ihrem Schuldspruch die Gesetze falsch angewandt, so der Vorwurf.

Pistorius könnte in einem Berufungsverfahren doch noch wegen Mordes verurteilt werden. Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis 25 Jahre Haft bedeutet.

Der Termin am 9. Dezember ist eine notwendige Formalie bei Berufungsverfahren im südafrikanischen Rechtssystem. Masipa muss nun entscheiden, ob ein anderer Richter aufgrund der vorliegenden Beweise zu einem anderslautenden Urteil gekommen sein könnte. Experten zufolge geben südafrikanische Richter den Strafverfolgungsbehörden in der Regel die Erlaubnis, Berufung gegen ihre Urteile einzulegen.