Wer in Böblingen ordnungsbehördlich bestattet wird, findet auf dem anonymen Urnengräberfeld auf dem Waldfriedhof am Maurener Weg seine letzte Ruhestätte. Foto:  

Regelmäßig werden Menschen anonym und ohne Angehörige beigesetzt – auch im Kreis Böblingen. Die Kosten übernimmt der Staat. Wie würdevoll kann eine Bestattung werden, wenn keine Hinterbliebenen den letzten Weg mitbeschreiten?

Wie soll sie aussehen, die eigene Beerdigung? Keine einfach zu beantwortende Frage. Wer will schon über das Ende des eigenen Lebens nachdenken? Ob nun ein bestimmtes Lied gespielt oder ein bestimmtes Familienmitglied die Trauerrede halten soll, wissen wohl die wenigsten schon zu Lebzeiten. Wichtig ist für die meisten, dass sie nicht alleine gehen, sondern auf ihrem letzten Weg begleitet werden. Dass Familie und Freunde Abschied nehmen können – persönlich und in Würde. Doch nicht allen Menschen ist eine solche Beisetzung vergönnt.

 

Wenn ein Verstorbener kein Geld für eine Bestattung hat und keine Angehörigen ermittelt werden können, die die Bestattung finanziell tragen, werden die Verstorbenen von Staats wegen bestattet. „Ordnungsbehördliche Bestattung“ heißt dies im Verwaltungsdeutsch. Die Menschen, die eine solche kostengünstige Beisetzung erhalten, waren vor ihrem Tod oft alleinstehend. Oftmals lebten sie von staatlichen Transferleistungen. Auch im Kreis Böblingen gibt es jährlich Dutzende von Fälle, in denen Menschen auf Staatskosten, ohne Angehörige und namenlos bestattet werden. Allein in Sindelfingen zum Beispiel kam es im vergangenen Jahr zu 14 behördlichen Bestattungen.

Das Ordnungsamt kommt ins Spiel, wenn keine Angehörigen da sind.

Sollte das Ordnungsamt die Bestattung des Verstorbenen veranlassen, sind einige Schritte nötig. Der Sprecher der Sindelfinger Pressestelle erläutert: „Wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen ermittelt werden können, beauftragt das Ordnungsamt ein ortsansässiges Bestattungsunternehmen. Dabei ist das Ordnungsamt angehalten, unter Berücksichtigung der Glaubensrichtung die günstigste Form der Bestattung zu wählen. Das Bestattungsunternehmen setzt sich dann mit dem Friedhof in Verbindung, um einen Termin für die Beisetzung zu vereinbaren.“ Die Stadt Böblingen erklärt zum Prozedere: „Der Ablauf sieht vor, dass Verstorbene von der Polizei, dem Krankenhaus oder Pflegeheimen gemeldet werden, wenn mutmaßlich keine Angehörigen vorhanden sind.“ Daraufhin bemühe sich das Ordnungsamt, Familienmitglieder ausfindig zu machen.

Was kalt und trostlos klingt, muss nicht zwingend so sein, wie die Böblinger Stadtkirchenpfarrerin Gerlinde Feine erzählt. Sie begleitet seit 15 Jahren immer wieder ordnungsbehördliche Bestattungen. Ihr Anliegen, wenn keine Familie und Freunde mehr zugegen sind: „Jeder Mensch verdient es, in Würde und persönlich verabschiedet zu werden.“ Wenn sie – das heißt ein Bestatter und, wenn hinzugerufen, auch ein Pfarrer – die einzigen sind, die den Menschen zu Grabe tragen, dann laufe dies wie bei einer gewöhnlichen Urnenbeisetzung mit Trauergästen ab. „Ich trage meinen Talar. Wir starten an der Aussegnungshalle mit Glockengeläut und begeben uns dann zum Gräberfeld. Dort verabschieden wir den Verstorbenen mit Bibelversen, sprechen den Namen aus und lassen ihn dann in die Erde“, erklärt Feine.

Manchmal erscheine doch noch ein Freund oder Nachbar, der im Vorfeld erzählt, dass die verstorbene Person Mitglied eines bestimmten Vereins war. Oder es gibt ein markantes Geburtsdatum, sodass Gerlinde Feine Hinweise auf die Biografie findet: „Eine Person, die 1938 geboren ist, ist sicher auch durch den Krieg geprägt. So lassen sich für die Rede Anknüpfungspunkte finden.“

Weil eine ordnungsbehördliche Bestattung per Gesetz kostengünstig ablaufen muss, werden die Verstorbenen anonym und in einer Urne bestattet. Auf dem Böblinger Waldfriedhof ist für diese Gruppe an Menschen ein Urnengräberfeld vorgesehen. Namensschilder gibt es keine. Nur eine Wiese. „Das ist die kostengünstigste Variante“, sagt Pfarrerin Feine. Auch Simone Rühle vom Bestattungsinstitut Rühle in Gärtringen hat gelegentlich Fälle dieser Art. „Meiner Beobachtung nach gibt es das Phänomen häufiger im städtischen Kontext. Auf dem Land passiert so etwas noch vergleichsweise selten“, erklärt Rühle. Ganz grundsätzlich kalkuliert das Amt im Falle einer ordnungsbehördlichen Beisetzung für die Abholung des Leichnams, ärztliche Todesfeststellung, Kühlung und Richten des Leichnams, Sarg, Einäscherung im Krematorium, Urne und schließlich Friedhofsgebühren zwischen 2000 und 2500 Euro. „Das ist das günstigste, was ein Bestatter anbieten kann“, sagt Simone Rühle.

Bestattungsunternehmen bemühen sich um einen würdevollen Abschied.

Zwar sei der erfahrenen Bestatterin erst eine Handvoll Fälle widerfahren, bei denen sie in Eigenregie einen Verstorbenen unter die Erde gebracht hat, „traurig“ sei eine solche Beisetzung dennoch immer wieder: „Es schmerzt, wenn man bedenkt, dass da ein Leben eines Menschen zu Ende gegangen ist und niemand auf dem letzten Weg da sein kann oder möchte. Deshalb ist uns wichtig, das würdevoll zu gestalten“, betont Rühle.

Ohne Abschiedsritual geht es auch für Matthias König vom Bestattungsinstitut Hiller in Böblingen nicht: „Eine Trauerrede oder weiteres Drumherum gibt es zwar nicht, aber wir als Bestatter mit christlichen Wurzeln finden es anständig, am Grab kurz stehen zu bleiben und ein Vater Unser zu beten – auch wenn wir dort völlig ohne Angehörige sind.“ So sei gewährleistet, dass die Person nicht heimlich, still und leise begraben wird und namenlos von dieser Welt geht.