Ordnung auf dem Schreibtisch kann ganz einfach sein (Symbolbild). Foto: dpa-tmn

Auf Netflix wirbt Marie Kondo mit ihrer Konmari-Methode für das Entrümpeln der eigenen Wohnung. Doch wie sieht es mit Steuerbelegen, Kontoauszügen und so weiter aus?

Berlin - Die eigenen Finanzen und zugehörige Dokumente zu organisieren, ist für viele Menschen eine lästige Aufgabe. Mit den Tricks von Marie Kondo fällt das Aufräumen jedoch leichter. Die japanische Autorin hat die „Konmari“-Ordnungsmethode entwickelt und darüber drei Bücher geschrieben - mittlerweile läuft sogar ihre eigene Serie auf Netflix.

Dieses System lässt sich auch auf Finanzdokumente übertragen. Wer seinen Papierkram aufräumen will, muss laut dem Portal „Finanzen.net“ zunächst Steuerformulare, Versicherungsbescheinigungen, Urkunden und alle weiteren benötigten Dokumente an einer Stelle sammeln. Danach werden diese sortiert - gemäß der „Konmari“-Methode müsste alles weggeschmissen werden, was den Besitzer nicht glücklich macht.

Kontoauszüge zwischen drei und sechs Jahre aufbewahren

Bei Dokumenten gestaltet sich das schwierig, deshalb gibt es dafür einige Faustregeln: Wichtige Papiere wie Heiratsurkunden oder Sozialversicherungsdaten sollte der Besitzer auf unbestimmte Zeit aufbewahren. Bei vielen anderen Dokumenten gelten allerdings Verjährungsfristen, wie das Portal „T-Online“ berichtet. Die Verbraucherzentrale Bremen rät dazu, Zahlungsbelege drei bis vier Jahre lang aufzubewahren. Denn gegebenenfalls muss ein Käufer nachweisen können, dass er die erhaltene Ware bereits bezahlt hat.

Kontoauszüge müssen Privatpersonen grundsätzlich nicht behalten. Allerdings macht es Sinn, sie erst nach der dreijährigen Verjährungsfrist wegzuschmeißen. Denn auch Kontoauszüge stellen einen sicheren Nachweis darüber dar, dass man seine Forderungen beglichen hat. Wer mehr als 500.000 Euro im Jahr verdient, muss seine Kontoauszüge per Gesetz sechs Jahre lang aufbewahren, Unternehmer sogar zehn Jahre lang.

Wichtige Dokumente einscannen

Gegenüber Handwerkern können Verbraucher zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche stellen, nachdem sie ihre Dienste in Anspruch genommen haben. Bei Bauarbeiten kann sich die Gewährleistungspflicht sogar auf fünf Jahre ausweiten. Solange Verbraucher Ansprüche an den Betrieb haben, sollten sie die Rechnungen aufbewahren. Ähnlich ist es bei Versicherungsdokumenten: Solange der Vertrag gilt, sollten Kunden diese behalten, rät „T-Online“. Allerdings können die Unterlagen auch später, zum Beispiel für die Auszahlungen von Lebens- oder Rentenversicherungen oder für die Steuererklärung, relevant werden.

Generell können Steuerzahler Rechnungen und Belege wegschmeißen, sobald ihr Steuerbescheid in Ordnung ist. Auch bei der elektronischen Steuererklärung müssen sie die Belege aufbewahren, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist. Wer Dokumente mit persönlichen Daten entsorgt, sollte diese in jedem Fall gut schreddern.

Haben Verbraucher ihre Unterlagen gut sortiert, müssen sie sich nach dem „Konmari“-Prinzip noch über die richtige Lagerung Gedanken machen. Bei manchen Dokumenten ist es sinnvoll, sie einzuscannen und auf dem Computer zu speichern. In Zeiten der Digitalisierung können viele Unterlagen zudem direkt in digitaler Form angefordert werden. Lediglich die erwähnte Heiratsurkunde und andere elementare Dokumente sollten Verbraucher auf jedem Fall auch in Papierform behalten.