Versandapotheken aus dem europäischen Ausland müssen sich nicht an die Preisbindung für Medikamente halten. Niedergelassene Apotheker fürchten um ihr Geschäft. Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen. Die dadurch erlaubten Rabatte auf Medikamente könnten die Apotheken vor Ort gefährden.

Filder - Versandapotheken machen den niedergelassenen Apothekern das Leben schwer. Immer mehr Menschen bestellen sich ihre Medikamente lieber vom Sofa aus, statt in die nächste Apotheke zu gehen. „Das ist ein Teufelskreis“, sagt Katja Treiber. Sie ist die Inhaberin der Apotheke am Vaihinger Markt. „Die Menschen bestellen im Internet, weil sie den Weg zur nächsten Apotheke nicht auf sich nehmen wollen. Das schadet den Apotheken, die dann vereinzelt schließen müssen und wieder eine Lücke in das Apothekennetz reißen. Somit wird der Weg zur nächsten niedergelassenen Apotheke wieder ein Stück weiter“, sagt Treiber.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober könnte diese Entwicklung noch verstärken. Denn der EuGH hat entschieden, dass sich Versandapotheken aus dem europäischen Ausland nicht an die für deutsche Apotheken geltende Preisbindung halten müssen. Sie dürfen sogar zusätzliche Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente geben.

Apotheken vor Ort fürchten finanzielle Nachteile

Niedergelassene Apotheken müssen viele Richtlinien erfüllen, etwa bestimmte Notfallmedikamente vorrätig haben. Das wird vom Regierungspräsidium kontrolliert. Weil allerdings nur etwa ein Drittel dieser Medikamente auch verkauft würden, seien die Anschaffungen eine Belastung für die Apotheken, sagt Katja Treiber. „Diesen finanziellen Aufwand haben Versandapotheken nicht.“ Ebenso müssen die Apotheken vor Ort im regelmäßigen Turnus einen Notdienst stellen. Auch dieser finanzielle Aufwand entfällt bei den Onlineapotheken.

Dass sich EU-ausländische Versandapotheken nicht an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen und Rabatte und Boni geben können, könnte noch mehr Menschen dazu bringen, ihre Medikamente im Internet zu bestellen.

„Zunächst wird das Urteil vermutlich keine großen Auswirkungen haben, aber schlussendlich könnte es das Ende einiger Apotheken vor Ort bedeuten“, sagt Friedrich Röhm, der Inhaber der Landhaus-Apotheke in Möhringen. „Irgendwann werden die Krankenkassen auf den Zug aufspringen und Verträge mit den Versandapotheken aushandeln“, fürchtet Röhm. Für die niedergelassenen Apotheken wäre das geschäftsschädigend. „Uns werden dann die Rezepte fehlen“, sagt der Apotheker. „Und bei den Kunden wird es sich rumsprechen, dass einige Medikamente im Internet billiger zu bekommen sind.“

Immer mehr Apotheken müssen schließen

Generell steht Röhm dem Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten skeptisch gegenüber. „Das sollte es bei uns nicht geben“, sagt der Apotheker. Das sieht Katja Treiber ähnlich. „Wir können in der Apotheke über die richtige Einnahme sowie Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Lebensmitteln informieren; das können Versandapotheken nicht leisten“, sagt sie.

Erste Auswirkungen des immer populärer werdenden Medikamentenversandhandels sind bereits sichtbar. In den vergangenen Jahren mussten etwa die Apotheken an der Österfeldstraße, auf der Rohrer Höhe und am Schillerplatz ihr Geschäft aufgeben. „In Vaihingen schließt bald jedes Jahr eine Apotheke. Für viele rechnet sich das Geschäft nicht mehr“, sagt Treiber. Die Apothekerin will jedoch nicht einfach aufgeben. „Es bringt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Ich hoffe, dass unsere Kunden auch weiterhin unseren persönlichen Service schätzen“, sagt Treiber. Denn die fachliche Beratung sei es, die den Apotheken vor Ort einen Vorteil gegenüber Versandapotheken verschaffe.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Hintergrund: Die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV) hatte für ihre Kooperation mit einer holländischen Versandapotheke geworben. DPV-Mitglieder sollten besondere Boni erhalten. Die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb klagte dagegen. In zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dem EuGH die Frage vorzulegen, ob eine durch nationales Recht angeordnete Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Europarecht verstößt.

Das Urteil: Der EuGH entschied im Oktober 2016, dass es den freien Warenverkehr beschränke, wenn EU-ausländische Versandapotheken sich bei der Medikamentenlieferung nach Deutschland an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen. Die Einschränkung könne nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden. Die festgelegten Preise erschwerten es den ausländischen Apotheken, Zugang zum deutschen Markt zu bekommen, so die Richter.

Deutsche Apotheken: Sowohl in Deutschland ansässige Apotheken als auch deutsche Versandapotheken sind weiterhin an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden. Das heißt, sie dürfen keine Rabatte geben. Deutsche Apotheker sehen sich durch das EuGH-Urteil benachteiligt und fürchten Umsatzeinbußen.