Die Rechtsanwälte Frederik Gärtner (links) und Daniel Halmer haben ein Onlineportal gegründet, das Mietern helfen soll, die Mietpreisbremse durchzusetzen. Foto: wenigermiete.de

Durchschnittlich 230 Euro monatlich zahlen Mieter zu viel. Das sagen die Gründer der Online-Plattform „wenigermiete.de“ – und wollen das ändern. Der Haus- und Grundbesitzerverein Stuttgart ist erbost.

Stuttgart - Wohnraum in Baden-Württemberg, vor allem in den Ballungsgebieten, ist knapp und teuer. Die Mieten steigen trotz der 2015 in Kraft getretenen Mietpreisbremse. Durch sie dürfte eigentlich in angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete für Neuvermietungen nur um höchstens zehn Prozent überschritten werden. Doch kaum ein Mieter fordert sein Recht gegenüber dem Vermieter ein, das zeigten zuletzt im Januar Zahlen der Kreissparkasse Böblingen. Demnach waren die Mieten in Sindelfingen und Renningen im vergangenen Jahr genauso stark gestiegen wie in Nachbargemeinden ohne geltende Mietpreisbremse. Im Dezember 2016 beklagte auch der Mieterverein Stuttgart, die Mietpreisbremse werde zu selten angewandt.

Ein Berliner Start-up möchte das ändern und bietet sein Internetportal „wenigermiete.de“ nun auch für Stuttgart an. „Der Mieter füllt online ein Formular aus, in dem er Angaben zur Wohnung macht“, erläutert Daniel Halmer, der das Portal gemeinsam mit Frederik Gärtner gegründet hat. Basierend auf dem lokalen Mietspiegel ermittelt ein Online-Rechner das Einsparpotenzial. Wenn der Mieter dann die Mietright GmbH, die hinter dem Onlineportal steckt, mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse beauftragt, erstellt diese ein sogenanntes Rügeschreiben an den Vermieter. Darin wird auf den Verstoß gegen Paragrafen 556 d BGB hingewiesen – jenen Paragrafen, der seit Juni 2015 die Grundlage der Mietpreisbremse bildet. „Unser Ziel ist, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen“, sagt Halmer. „Wenn der Vermieter allerdings nicht reagiert oder sich weigert, die Miete zu senken, obwohl er müsste, ziehen wir vor Gericht.“ Dabei geht es um die Herabsetzung der zukünftigen Miete. Zu viel Gezahltes kann erst von dem Tag an zurückgefordert werden, an dem das Rügeschreiben dem Vermieter zugegangen ist. Die Kosten für den Mieter blieben überschaubar, versprechen die Gründer. Nur im Erfolgsfall erhebe die Mietright GmbH eine einmalige Gebühr in Höhe von einem Drittel der eingesparten Jahresmiete.

Beide Gründer sind Rechtsanwälte

Die Akteure hinter dem Start-up sind Rechtsanwälte, waren jedoch ursprünglich nicht auf Mietrecht spezialisiert. „Wir haben uns aber seit vergangenem Jahr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt“, sagt Halmer. Die beiden Juristen sahen sich das Konstrukt genauer an und stellten fest: „In Wahrheit ist dieses Gesetz ein scharfes Schwert.“ Dass dennoch nur wenige Mieter davon Gebrauch machen, erklärt sich Halmer damit, dass viele sich ihrer Rechte nicht bewusst seien. Andere hätten wohl Angst vor der Reaktion des Vermieters. Dabei riskiere nur derjenige eine Kündigung, der eigenmächtig die Miete kürze, erklärt Halmer.

In Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln und München ist das Online-Portal Ende 2016 an den Start gegangen, seit Ende März gibt es die Plattform für Stuttgart. Bislang haben nach Auskunft der Gründer etwa 7000 Kunden ihre Daten abgegeben. Zur Zahl der Aufträge wollen die Betreiber keine Angaben machen. Man wolle warten bis die ersten repräsentativen Zahlen vorliegen. Die Auswertung der vorhandenen Datensätze habe aber gezeigt, dass in 77 Prozent der Fälle gespart werden könne. Durchschnittlich 230 Euro im Monat zahlt Halmer zufolge jeder Mieter zu viel. Erste außergerichtliche Einigungen seien erzielt worden, einige Fälle seien vor Gericht gelandet.

Die Berliner Anwälte sehen sich nicht als Konkurrenz von Mietervereinen. In Zukunft seien Kooperationen denkbar, sagt Halmer. Beim Mieterverein Stuttgart allerdings stößt die Plattform auf wenig Gegenliebe. „Wir halten das nicht für seriös“, sagt der Vorsitzende Rolf Haßmann. Den Online-Anwälten fehle die Ortskenntnis, auch den angegebenen Zahlen traue er nicht. Er kenne aus den vergangenen anderthalb Jahren aus Stuttgart nur drei oder vier Fälle, in denen die Mietpreisbremse gegriffen habe. Es gebe leider zu viele Ausnahmen von der Regelung. Das gesamte Prozedere, das auf der Online-Plattform kostenpflichtig sei, bekämen Mitglieder beim Mieterverein zudem kostenlos. Kritik kommt auch vom Haus- und Grundbesitzerverein Stuttgart. Geschäftsführer Ulrich Wecker hält das Ganze für „windiges Geschäftsgebaren“ und wenig hilfreich. „Das ist ein Aufbauschen, wo es nichts gibt und der Versuch, Streit zu säen, um damit Geld zu verdienen.“ Wenn es Probleme gebe, würden diese zwischen den Mieter- und Vermieterverbänden geklärt. Ihm persönlich sei kein Fall bekannt, in dem in Stuttgart überhöhte Mieten verlangt würden, auch nicht aus der Rechtsberatung.

Das Portal soll es bald in 20 weiteren Städten geben

Die beiden Gründer planen derweil weiter zu expandieren: Noch in diesem Jahr soll das Portal auf 20 weitere Städte erweitert werden. Zunächst soll es in Frankfurt, Bonn, Münster und Jena verfügbar gemacht werden, weitere Gemeinden in Ballungsgebieten und an Studienstandorten könnten folgen. „Das Interesse in den ersten Monaten war enorm“, sagt der Geschäftsführer. Erweitern würden Halmer und Gärtner in Zukunft auch gern ihr Portfolio: Mieter könnten dann über die Plattform ebenfalls Kosten für Schönheitsreparaturen sowie einbehaltene Kaution zurückfordern.